„Mit der als Diskretions-Gebot bekannten Praxis hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge queeren Geflüchteten im Asylverfahren viele Jahre nicht den notwendigen Schutz gewährt, der ihnen zusteht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat diese Entscheidungspraxis des BAMF für queere Verfolgte auf Grundlage des Koalitionsvertrages jetzt überarbeitet. Die neue Dienstanweisung tritt zum 01.10.2022 in Kraft.
Wir sind sehr froh, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit der Erwartung, dass Geflüchtete in den Verfolgerstaaten ihre sexuelle Orientierung verbergen könnten, endlich Schluss macht. Die Dienstanweisung stellt ausdrücklich klar, dass LSBTIQ-Schutzsuchende im Asylverfahren keinesfalls mehr auf ein diskretes Leben im Herkunftsland verwiesen werden dürfen. Dies ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Bei der Gefahrenprognose bei Rückkehr wird künftig davon ausgegangen, dass die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen gelebt wird.“
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