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Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer und zuständiger Berichterstatter:
Heute wird im Bundestag der Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten in erster Lesung beraten. Ziel der Änderung des Strafrechts ist es, Menschen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen, strafrechtlich besser zu schützen. Denn immer häufiger sind beispielsweise Feuerwehrleute, Polizisten, Kommunalpolitiker oder Journalisten Beleidigungen, Anfeindungen oder gar Gewaltattacken ausgesetzt.
„Wir nehmen nicht hin, dass immer mehr Bürger attackiert werden, die sich für das Allgemeinwohl engagieren. Wir gehen schärfer gegen Täter vor, die Bürger angreifen, die sich für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie einsetzen.
Konkret sollen Strafgerichte härtere Strafen verhängen können, wenn die begangene Straftat sich gegen eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit richtet. Strafgerichte sollen zukünftig härtere Strafen bei Attacken etwa gegen Gesundheitspersonal, Rettungskräfte, Polizisten, kommunale Mandatsträger oder Journalisten verhängen können.
Kommunalpolitiker wollen wir ebenfalls besser schützen, indem wir den Straftatbestand der Nötigung staatlicher Organe erweitern und Mandatsträger in kommunalen Gebietskörperschaften ausdrücklich in den Anwendungsbereich dieser Strafvorschrift aufnehmen.
Leider mussten wir auch häufiger Fälle erleben, bei denen Polizisten und Rettungskräfte in Hinterhalte gelockt und dann brutal attackiert wurden. Wir werden das Strafmaß hier deutlich auf bis zu fünf Jahre Haft erhöhen. Wenn Helfende hinterlistig überfallen werden, muss das zur Abschreckung härter bestraft werden.“
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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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