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Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung, auch auf reproduktive Selbstbestimmung. Dieses wollen wir stärken. Hierfür braucht es eine neue Diskussion über den § 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche seit über 150 Jahren im Strafrecht regelt. Wir freuen uns, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin noch in diesem Quartal eingesetzt wird und auch Regulierungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen wird. Wir haben diese Debatten in Deutschland über dreißig Jahre nicht öffentlich geführt. Es ist Zeit dafür.“
Carmen Wegge, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin:
„Wir begrüßen es sehr, dass sich jetzt ein plurales, fachkundiges Gremium diesem wichtigen Thema widmen wird. Diese Arbeit der Kommission werden wir eng begleiten. Aus unserer Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden. Der § 218 StGB belastet und stigmatisiert betroffene Frauen zusätzlich, sowie Ärztinnen und Ärzte.“
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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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