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Der Bundestag berät heute abschließend die Novellierung des Energiesicherungsgesetzes von 1975. Die Neuregelung erweitert den Handlungsspielraum der Bundesregierung, um schadhafte äußere Einflüsse auf die Energieversorgung abzuwenden und diese auch im Krisenfall sicherzustellen, sagen Nina Scheer und Andreas Rimkus.
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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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