Ein Aufschieben des Lieferkettengesetzes kommt nicht in Frage

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Es ist völlig abwegig, die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die deutsche Wirtschaft für eine Aufschiebung des Sorgfaltspflichtengesetzes nutzen zu wollen. Wer dies fordert, tritt die Menschenrechte entlang der globalen Lieferketten mit Füßen. Es nutzt der deutschen Wirtschaft nichts, beschlossene Zeitpläne über die Einführung von Gesetzen in Frage zu stellen. Das schüfe nur weitere Unsicherheit.

Manuel Gava, zuständiger Berichterstatter:

„Die Anliegen des Sorgfaltspflichtengesetzes wurden durch unsere Zukunftskoalition bestätigt und im Koalitionsvertrag fest verankert: Das Gesetz tritt ab Januar 2023 in Kraft. Zum einen bereiten sich die betroffenen Unternehmen schon lange auf die Sorgfaltspflichten vor, denen sie nachkommen müssen, zum anderen haben die Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten im vergangenen Jahr von staatlicher Seite vielfältige Unterstützung erfahren, um ihre Lieferketten fair zu gestalten. Der aktuellen wirtschaftlichen Lage sind wir uns bewusst. Die von mancher Seite vorgeschobene Argumentation, diese EU-Richtlinie abzuwarten, würde das Versanden aller Anstrengungen bedeuten, Menschenrechte entlang von weltweiten Lieferketten zu schützen.“

Sanae Abdi, entwicklungspolitische Sprecherin:

„Angebotsorientierte Impulse dürfen nicht zulasten der Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards in den Produktionsländern gehen, in denen die Menschen genauso von Krisen betroffen sind. Zahlreiche deutsche Unternehmen haben sich zu Recht für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen. Sie zeigen, dass es geht. Wir haben uns in der Koalition längst darauf geeinigt, ein europäisches Gesetz voranzutreiben, das über das deutsche Gesetz hinausgeht. Wer Bürokratieabbau über Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung stellt, der sorgt nicht für Entlastung, sondern für die weitere Verschärfung globaler Ungleichheiten.“

Original Quelle SPD

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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