Ihr gehört zu uns – Ihr seid Teil unserer Gesellschaft, mit allen Rechten und Pflichten! Mit einer schnelleren und leichteren Einbürgerung senden wir dieses Signal an Millionen von Menschen, die hier leben und arbeiten, oft auch hier geboren sind, aber von politischer Mitbestimmung und gesellschaftlicher Mitgestaltung ausgeschlossen sind, weil sie keinen deutschen Pass besitzen.
Die neuen Einbürgerungsregeln sind Teil eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird. Das Gesetz wurde in dieser Woche erstmals beraten.
Die Einbürgerung soll künftig nach fünf statt acht Jahren möglich sein soll, bei besonderer Integrationsleistung, zum Beispiel durch besondere berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement, schon nach drei Jahren. Damit schaffen wir wichtige Anreize zur Integration.
Mehrstaatigkeit soll generell ermöglicht werden
Zudem soll Mehrstaatigkeit künftig generell ermöglicht werden, was die Lebensrealitäten vieler Menschen anerkennt, die künftig nicht mehr einen Teil ihrer Identität aufgeben müssen.
Die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration und der „Vertragsarbeiter:innen“ wird anerkannt und ihnen die Einbürgerung erleichtert: Sie müssen künftig keinen Einbürgerungstest mehr machen.
Wie bisher gehört zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Antisemitische Handlungen sind damit unvereinbar. Das stellen wir im Gesetz jetzt ausdrücklich klar. Außerdem muss grundsätzlich auch der Lebensunterhalt eigenständig gesichert sein, Ausnahmen hiervon werden jetzt ausdrücklich im Gesetz benannt.
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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