Entwurf eines Gesetzes zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sowie zur Änderung des Kammergesetzes für Heilberufe

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Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag, auf Vorschlag der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens, den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Niedersächsisches Volksabstimmungsgesetz (NVAbstG) sowie zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen umgesetzt werden.

Mit der Richtlinie (EU) 2018/958 werden Regeln für einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränkt wird.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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