Hamburg (ots)
Die Juristin Andrea Kießling, Mitglied im Sachverständigenausschuss zur Evaluation der Corona-Maßnahmen, hält es für gefährlich, länger mit der Verabschiedung neuer Regelungen der Pandemiebekämpfung zu warten. Die notwendige Reform des Infektionsschutzgesetzes könne „handwerklich nicht gut werden, wenn man die Sommerpause verstreichen lässt und erst im September den Stift in die Hand nimmt“, sagt die Expertin für Gesundheitsrecht von der Universität Frankfurt der Wochenzeitung DIE ZEIT.
„Wenn ich ein Gesetz befriste, dann weiß ich doch zu dem Zeitpunkt, an dem ich es verabschiede, dass es befristet ist, und könnte eigentlich sofort daran arbeiten, es besser zu machen als beim letzten Mal.“ Man könne das Gesetz, in dem entscheidende Maßnahmen zum 23. September auslaufen, problemlos entfristen und Regelungen für Sommer und Winter hineinschreiben.
Die unter der Ampelkoalition vorgenommene Befristung zweier Paragrafen führe dazu, dass die FDP einen Hebel in der Hand habe. „Wenn man sich unter Zeitdruck immer wieder neu einigen muss, dann müssen die Koalitionspartner nachgeben: Gut, dann machen wir halt nur Maßnahme A, statt auch B, C und D, bevor wir gar keine Rechtsgrundlage mehr haben.“
Ursprünglich habe die Ampelregierung angekündigt, die zentralen Vorschriften zur Epidemiebekämpfung im Infektionsschutzgesetz zu reformieren, sagt Kießling, die einen 900 Seiten starken Kommentar zum Gesetz herausgegeben hat. „Jetzt sieht man: Wir werden wieder nur punktuelle Regelungen haben und keine, die das Gesetz zukunftsfest macht, sodass man die Vorschriften auch auf Sars-CoV-3 anwenden könnte oder auf einen anderen neuen Erreger.“
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