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Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
Heute beschließen wir im Bundestag einen Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz. Mit dem Gesetz machen wir es für Bürgerinnen und Bürger leichter, sich an den Rechtsstaat zu wenden. Wir schaffen eine Möglichkeit für Strafanträge per E-Mail oder über ein Online-Portal und erleichtern die elektronische Kommunikation mit Gerichten. Außerdem machen wir gerichtliche Verfahren flexibler.
„Wir treiben die Digitalisierung voran, immer auch mit Blick auf den Schutz von Arbeitnehmer:innen und Mieter:innen. So hat die SPD-Fraktion im Bundestag erfolgreich verhandelt, dass Kündigungen im gerichtlichen Verfahren nicht in Schriftsätzen ‚versteckt‘ werden dürfen. Damit sind Arbeitnehmer:innen geschützt, um ihre Rechte vor Gericht fristgerecht wahrzunehmen.
Das Gesetz ist außerdem ein entscheidender Fortschritt bei der Bekämpfung von digitaler Gewalt. Beleidigungen im Internet konnten bislang nur mit schriftlichem Strafantrag verfolgt werden. Das funktioniert in der Praxis nicht und führt dazu, dass wir Betroffene mit digitaler Gewalt allein lassen. Hasskriminalität ist ein Werkzeug der Ausgrenzung und hat oft frauenfeindliche, rassistische oder andere menschenverachtende Motive. Sie schadet unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit Menschen sich erfolgreicher gegen digitale Gewalt zur Wehr setzen können, ist es künftig möglich, Strafanträge auch per E-Mail oder über Online-Portale zu stellen, wenn die Identität der antragstellenden Person und ihre Bitte um Verfolgung der Straftat eindeutig erkennbar werden. Die Länder haben bereits Onlineportale geschaffen, die eine rechtssichere Stellung von Strafanträgen möglich machen.“
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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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