Anklage wegen Unterstützung von drei am Syrienkonflikt beteiligten terroristischen Vereinigungen
Die Bundesanwaltschaft hat am 31. August 2015 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen
den 59-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mirza Tamoor B.,
den 32-jährigen deutschen Staatsangehörigen Kais B. O.,
den 23-jährigen deutschen Staatsangehörigen Lazhar B. O.,
die 27-jährige deutsche Staatsangehörige Leila B. O.,
den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Omar B. O.,
den 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mohammed D. sowie
den 32-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen Muhammad R.
Anklage erhoben. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, die ausländischen terroristischen Vereinigungen “Harakat Ahrar al-Sham al-Islamiya“ (Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens, kurz: “Ahrar al Sham“), “Junud al-Sham“ („Die Soldaten Syriens“) sowie den “Islamischen Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) – zum Teil gemeinschaftlich – unterstützt zu haben (§ 129b i.V.m. § 129a, § 25 StGB), der Angeschuldigte Mirza Tamoor B. in sieben Fällen, der Angeschuldigte Kais B. O. in fünf Fällen, die Angeschuldigte Leila B. O. in zwei Fällen, die Angeschuldigten Lazhar B. O., Omar B. O. Mohammed D. und Muhammad R. in jeweils einem Fall. Dem Angeschuldigten Kais B. O. wird zusätzlich in einem Fall vorgeworfen, für den ISIG um Mitglieder und Unterstützer geworben zu haben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Getragen von ihrer militanten islamistischen Einstellung und der Vorstellung eines gewaltsamen, religiös gerechtfertigten Jihads zur Schaffung eines Gottesstaates unter Geltung der Scharia unterstützten die Angeschuldigten im Zeitraum von Anfang des Jahres 2013 bis September 2014 die zuvor genannten terroristischen Vereinigungen durch verschiedene Hilfsleistungen. Dabei bildeten sie ein Netzwerk, über welches sie kampfbereite Glaubensbrüder in Deutschland bei deren Ausreise nach Syrien berieten, bei der Finanzierung der Reisekosten behilflich waren und Kontaktpersonen zur Aufnahme in den terroristischen Vereinigungen vermittelten. An einer solchen Vermittlung von Kämpfern waren der Angeschuldigte Kais B. O. in vier Fällen, der Angeschuldigte Mirza Tamoor B. in zwei Fällen und die Angeschuldigten Leila B. O., Omar B. O., Lazhar B. O. und Muhammad R. in jeweils einem Fall beteiligt. Außerdem ließen die Angeschuldigten Mirza Tamoor B., Kais B. O, Leila B. O. und Mohammed D. jeweils in einem Fall Mitgliedern der terroristischen Vereinigungen Geldbeträge zukommen, damit diese sich weiterhin in Syrien aufhalten und an den dortigen Kampfhandlungen beteiligen konnten. Der Angeschuldigte Mirza Tamoor B. beschaffte darüber hinaus in drei Fällen insgesamt 15 Kraftfahrzeuge und überführte diese anschließend nach Syrien, um sie dort für die Unterstützung der dortigen Kampfhandlungen zur Verfügung zu stellen. In einem weiteren Fall übernahm er selbst den Transport einer zur Teilnahme am bewaffneten Kampf entschlossenen Person nach Syrien. Der Angeschuldigten Kais B. O. bestärkte des Weiteren einen späteren Kämpfer in seinen Ausreiseabsichten, woraufhin dieser nach Syrien reiste und sich dort zunächst der Jabhat al-Nusra und später dem ISIG als Mitglied anschloss.
Die Angeschuldigten Mirza Tamoor B. und Kais B. O. befinden sich in dieser Sache weiterhin in Untersuchungshaft.