Hans-Peter Hörner MdL: Schulgesetz führt in die Gleichmacherei

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AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Pressemitteilung

Stuttgart, 29.01.2025

„Endlich wurde von Ihnen die Notwendigkeit der Sprachförderung von Zugewanderten als auch von Muttersprachlern erkannt!“ Das sagte der stellv. bildungspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Peter Hörner MdL heute in der Debatte zum neuen Schulgesetz. „Das war es dann aber auch mit Positivem Ihrer Änderungen im Schulgesetz. Alle sonstigen Änderungen sind Schritte in die völlig falsche Richtung und führen in die Gleichmacherei – also bestenfalls ins Mittelmaß. Und das kann in unserem Land, in dem Bildung und Wissen die einzigen Ressourcen sind, weder Sinn ergeben noch Zweck der Schule sein. Mit der Abschaffung der Werkrealschulen, der wohl bald die Realschulen folgen sollen, zerstören Sie ein jahrzehntealtes erfolgreiches 3-Säulen-Modell. Dieses 3-Säulen-Modell – das dreigliedrige Schulsystem, verbunden mit der dualen Ausbildung muss erhalten bleiben.“

Der Drang zur Gleichmacherei, auch durch Gemeinschaftsschulen mit unterschiedlichen Niveaustufen in einer Klasse, Ganztagsbetreuung ohne persönlichen Freiraum und unverhältnismäßiger Inklusion führt zur Senkung des Niveaus für alle, befindet Hörner. „Um es umgangssprachlich zu sagen: Wenn man einen ansteckend Kranken in ein Mehrbettzimmer mit 10 Gesunden legt, werden nicht die Kranken gesund, sondern die Gesunden krank! Und dem Kranken kann nicht zureichend geholfen werden. Unterschiedliche Begabungen bedürfen unterschiedlicher Förderungen. So schreibt es auch Artikel 11 unserer Landesverfassung vor! Schulen müssen weiter diversifiziert bleiben, nicht zuletzt auch durch mehr Privatschulen. Unser dreigliedriges Schulsystem stellt – auch mit der dualen Ausbildung – eine Größe dar, um die uns viele beneiden. Der Vorlage des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes werden wir, die Fraktion der AfD, nicht zustimmen.“

Mit freundlichen Grüßen

Josef Walter

Pressesprecher

Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im

Landtag von Baden-Württemberg

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Tel.: +49 711 2063-5042

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Original Quelle Presseportal.de

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