Hauptzollamt Münster prüft Reinigungsfirmen

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Bei ihren Kontrollen stießen die Zöllner in 14 Fällen auf Unregelmäßigkeiten, sodass hier noch weitere Ermittlungen erforderlich sind.

Zoll beteiligt sich im Münsterland an bundesweiter Schwerpunktprüfung

Mit rund 50 Einsatzkräften überprüfte das Hauptzollamt Münster im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der vergangenen Woche Firmen und Arbeitnehmer des Gebäudereinigungsgewerbes.

Die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrollierten münsterlandweit an zwei Tagen rund 200 Arbeitnehmer und 60 Prüfobjekte. Bei ihren Kontrollen stießen die Zöllner in 14 Fällen auf Unregelmäßigkeiten, sodass hier noch weitere Ermittlungen der FKS erforderlich sind. Diese betreffen den Verdacht auf Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen, Beitragsvorenthaltung, Leistungsmissbrauch sowie unerlaubte Ausländerbeschäftigung.

So prüften die Beamten unter anderem zwei Putzkräfte eines Fitnessstudios, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitsgenehmigung waren. Auch in einem Hotelbetrieb stellten die Zöllner bei einem libanesischen Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Arbeitsgenehmigungspflichten fest. In einem weiteren Fall leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschreitung des Mindestlohns und Nichtgewährens von Überstunden- und Feiertagszuschlägen ein.

Quelle Zoll.de

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