Das niedersächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative zum erleichterten Zugang zu Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld) für das Baugewerbe beschlossen. Diese soll möglichst auf der nächsten Bundesratssitzung im März behandelt werden.
Angestrebt wird insbesondere eine befristete Ausweitungsmöglichkeit des Saison-Kurzarbeitergeldes über den gesetzlich festgelegten Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März hinaus.
„Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage im Baugewerbe – insbesondere im Wohnungsbau – droht angesichts eines zum Teil zweistelligen Umsatzrückgangs ein Abbau der Beschäftigten in erheblichem Umfang. Die derzeitigen Regelungen zum Kurzarbeitergeld reichen demnach nicht aus, um der gegenwärtigen Krise im Bausektor wirkungsvoll zu begegnen“, erläutert Wirtschafts- und Bauminister Olaf Lies die Initiative.
Arbeitsminister Andreas Philippi ergänzt: „Einen Verlust an Arbeitsplätzen von gut ausgebildeten Fach- und Hilfskräften können wir uns nicht erlauben. Denn ist der Arbeitsplatz weg, ist auch die Fachkraft weg. Daher brauchen wir diese kurzfristigen Maßnahmen zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld für das Baugewerbe.“
Die Finanzierung soll nach den Vorstellungen der Landesregierung ausschließlich aus der vorhandenen Rücklage der Winterbeschäftigungsumlage des Bauhauptgewerbes erfolgen. „So entstehen keine finanziellen Belastungen für die übrigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler beziehungsweise für die Allgemeinheit“, so Lies und Philippi abschließend.
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