Kabinett beschließt Vorlage der 1. Tranche der Akten zu den Verbindungen der Niedersächsischen Landesregierung zur Russischen Föderation

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Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag die Vorlage der 1. Tranche zu den Verbindungen der Niedersächsischen Landesregierung zur Russischen Föderation im Zeitraum vom 19. Februar 2013 bis heute nach Art. 24 Abs. 2 Niedersächsische Verfassung beschlossen. Die Landesregierung erfüllt damit einen ersten Teil des Aktenvorlagebegehrens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 9. Februar 2023.

Begehrt worden ist die Vorlage sämtlicher Akten, sonstiger Schriftstücke, elektronischer Dokumente sowie die gesamte Korrespondenz der Niedersächsischen Staatskanzlei und der Ministerien im Zeitraum vom 19. Februar 2013 bis zum 9. Februar 2023 zu Reisen der Niedersächsischen Landesregierung in die Russische Föderation, zu Besuchen von Delegationen aus der Russischen Föderation, zu sonstige Kontakten, Beziehungen und Verbindungen des Niedersächsischen Ministerpräsidenten und von Mitgliedern der Niedersächsischen Landesregierung in die Russische Föderation sowie zu Organisationen, Verbänden und Interessensvertretungen, die in wirtschaftlicher, kultureller oder politischer Verbindung zur Russischen Föderation stehen, zu russischen Staatsunternehmen und Unternehmen mit russischer Beteiligung in Niedersachsen und zu der Person Heino Wiese.

Die Landesregierung geht davon aus, dass die gesamte Aktenvorlage einen Umfang einer hohen fünfstelligen Seitenzahl haben wird. Um dem besonders geschützten Informationsinteresse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages so schnell wie möglich nachzukommen, erfolgt die Aktenvorlage in Tranchen. Die jetzt vorgelegte 1. Tranche enthält alle vorlagefähigen Unterlagen zu der Reise des Niedersächsischen Ministerpräsidenten in die Russische Föderation vom 24. bis 28.11.2013. Diese erste Tranche umfasst allein ca. 8.000 Seiten.

Sämtliche Ressorts wurden hinsichtlich des gesamten Aktenvorlagebegehrens, aber zeitlich vordringlich hinsichtlich der Reise des Ministerpräsidenten vom 24. bis 28.11.2013, um Ermittlung des jeweils eigenen Aktenbestandes gebeten. Die Vorbereitung von Auslandsreisen der Mitglieder der Landesregierung ist stets komplex, viele Akteurinnen und Akteure sind zu beteiligen.

Vor dem Hintergrund, dass der Ministerpräsident auf seiner Reise im Jahr 2013 von einer großen Wirtschaftsdelegation begleitet wurde, hat hierzu insbesondere auch das Wirtschaftsministerium umfangreiches Aktenmaterial ermittelt. So stammen etwa 6.000 Seiten der jetzt vorgelegten 1. Tranche aus der Staatskanzlei und etwa 1.500 Seiten aus dem Wirtschaftsministerium. Die weiteren Zulieferungen erfolgten seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, des Niedersächsischen Kultusministeriums und des Niedersächsischen Justizministeriums.

In dem umfangreichen Aktenbestand zu der Reise des Ministerpräsidenten in die Russische Föderation vom 24. bis 28.11.2013 ist in den letzten Wochen jede Aktenseite blattweise gesichtet und dahingehend geprüft worden, ob die Offenbarung ihres Inhalts in einer öffentlichen Sitzung befürchten ließe, dass dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt oder schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden könnten. Einige Seiten wurden mit Schutzmaßnahmen versehen, sie wurden also teilweise als vertraulich eingestuft oder zu geringen Teilen geschwärzt. Einige Seiten wurden nicht vorgelegt, weil sonst schutzwürdige Interessen Dritter verletzt oder der verfassungsmäßig geschützte Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt worden wären. Damit nimmt die Landesregierung sowohl die Pflichten als auch die Rechte wahr, die ihr Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung auferlegt bzw. einräumt.

Geschwärzt worden sind in erster Linie Daten wie z.B. Mobilnummern, Kfz-Kennzeichen oder Geburtsdaten. Zur Wahrung des Informationsinteresses der Abgeordneten ist im Übrigen bei entsprechendem Schutzbedarf dem Instrument der Vertraulichkeit der Vorrang gegeben worden. Das heißt, dass in diesen Fällen die Informationen für die Abgeordneten frei einsehbar sind, aber nicht veröffentlicht werden dürfen. Und zugunsten der Abgeordnetenrechte ist auch diesbezüglich der Rahmen der Vertraulichkeit möglichst eng gezogen worden.

Eine besondere Kategorie vertraulicher Unterlagen bilden Minister- und MP-Vorlagen zur inhaltlichen Vor- und Nachbereitung von Auslandsterminen, z.B. Gespräche unter Regierungsmitgliedern. Insbesondere die Wiedergabe der politischen Gespräche zwischen dem MP und hochrangigen russischen Gesprächspartnern enthalten Darstellungen der Gesprächsinhalte und der politischen Standpunkte der Gesprächspartner und unterliegen der Vertraulichkeit. Denn solche konkreten Inhalte und Gesprächsverläufe diplomatischer Termine unterliegen im zwischenstaatlichen Verkehr regelmäßig der beiderseitigen Vertraulichkeit, soweit hierüber nicht eine öffentlichkeitswirksame Berichterstattung erwünscht und vereinbart ist.

Eine weitere besondere Kategorie ergibt sich aus der Beteiligung des Bundes. Die Überprüfung der in der 1. Tranche zusammengefassten Akten hat nicht nur in der Landesverwaltung stattgefunden, sondern auch in allen anderen Behörden, von denen sich Schriftstücke in diesen Akten befinden. Bei der Reise in die Russische Föderation im Jahr 2013 gab es – wie bei allen Auslandsreisen des Ministerpräsiden – eine ausgiebige Korrespondenz mit dem Auswärtigen Amt (Auswärtiges Amt Berlin, Botschaft Moskau, Generalkonsulat Jekaterinburg, Generalkonsulat St. Petersburg). Dem ausdrücklichen Wunsch des Auswärtigen Amtes entsprechend wurden ihm alle Schriftstücke übermittelt, aus denen die Mitwirkung bzw. Befassung des Auswärtigen Amtes oder der Auslandsvertretungen hervorgeht.

Das Auswärtige Amt stellt derzeit im Rahmen seiner Beteiligung fest, inwieweit eine Offenbarung des Akteninhalts das Wohl des Bundes gefährdet, insbesondere beispielsweise nachrichtendienstliche Quellen offenbaren würde. Dieser Prozess dauert noch an; er hat einen nicht abschätzbaren zeitlichen Aufwand. Um die Vorlage der ersten Tranche nicht zu verzögern, wurden deshalb die an das Auswärtige Amt übermittelten Schriftstücke zunächst von der ersten Tranche ausgenommen. Sie werden nachgereicht, sobald das Auswärtige Amt seine Prüfung abgeschlossen hat.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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