Kabinett gibt Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes zur Verbandsbeteiligung frei

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Das Kabinett der niedersächsischen Landesregierung hat am (heutigen) Montag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Entscheidung auch im Beurteilungswesen hervorgehoben. Demnach sind die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen vom Gesetzgeber selbst zu treffen und nicht dem Handeln sowie der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen. Der Gesetzgeber hat das Beurteilungssystem sowie die Bildung eines abschließenden Gesamturteils unter Würdigung aller Einzelmerkmale vorzugeben.

Die Rechtsprechung hat dem Gesetzgeber einen Übergangszeitraum bis zum Ende der Legislaturperiode für die notwendigen Anpassungen des Beurteilungssystems zugestanden. Die Landesregierung beabsichtig aber bereits mit der am (heutigen) Montag zur Verbandsbeteiligung freigegebenen Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes, das niedersächsische Beurteilungssystem zeitnah rechtssicher auszugestalten.

Dienstliche Beurteilungen sind die essentielle Grundlage für beamtenrechtliche Auswahlentscheidungen. Sie haben für die Verwirklichung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) eine erhebliche Bedeutung. Sie bilden die wesentliche Grundlage für Personalentscheidungen, die an den Grundsätzen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auszurichten sind. Mit dem Gesetzentwurf stärkt die Landesregierung daher zugleich die Rechtssicherheit von dienstrechtlichen Auswahlverfahren.

Alle Beamtinnen und Beamte sollen weiterhin regelmäßig dienstlich zu beurteilen sein (Regelbeurteilung). Darüber hinaus sollen sie dienstlich zu beurteilen sein, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern (Anlassbeurteilung). Beurteilt werden dabei die sich aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes ergebenden Kriterien: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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