Kein guter Tag für böse Buben

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Abkommen über die deutsch-polnische Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden in Kraft getreten

Mit Wirkung vom 9. Juli 2015 wird es Straftätern dies- und jenseits der Oder ein Stück schwerer gemacht. Nach langen und intensiven Verhandlungen tritt heute das Abkommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden, das die Zusammenarbeit der verschiedenen Ermittlungsbehörden in Deutschland und Polen zukünftig noch erfolgreicher regeln soll, in Kraft.

Mit dem Abkommen erhalten auch die deutsche und die polnische Zollverwaltung im jeweiligen Nachbarland weitere Befugnisse, die die auch jetzt schon sehr erfolgreiche Zusammenarbeit beider Behörden weiter intensivieren wird. So sollen zum Beispiel künftig deutsch-polnische Teams gemeinsam auf Streife gehen.

Am 11. Juli 2015 wird dieser Meilenstein im Rahmen eines gemeinsamen feierlichen Aktes im Gemeinsamen Zentrum der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Świecko gewürdigt.

Von Seiten der deutschen Zollverwaltung wird Ministerialdirektor Julian Würtenberger als Leiter der deutschen Zollverwaltung gemeinsam mit seinem polnischen Kollegen Unterstaatssekretär Jacek Kapica an den Feierlichkeiten teilnehmen.

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