Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. KKVD
Berlin (ots)
Heute haben die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein Rechtsgutachten zur Krankenhausreform vorgestellt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschläge der Regierungskommission des Bundes in ihrer gegenwärtigen Form nicht verfassungsgemäß umsetzbar sind.
Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) begrüßt diese Klarstellung und unterstreicht, dass die Hoheit der Länder für die Krankenhausplanung bei den anstehenden Reformen nicht nur aus juristischen, sondern auch aus versorgungspraktischen Gründen gewahrt bleiben muss. In einem Eckpunktepapier legt der kkvd zudem seine Anforderungen an die Krankenhausreform vor.
Versorgungsstrukturen regional sehr unterschiedlich
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Die Hoheit der Bundesländer für die Krankenhausplanung muss auch bei der anstehenden Klinikreform gewahrt werden. Das hat nicht nur juristische, sondern auch versorgungspraktische Gründe. Die Versorgungsstrukturen haben sich regional sehr unterschiedlich entwickelt. So sichern vielerorts nicht Großkliniken, sondern Klinikverbünde und -netzwerke zuverlässig und auf hohem Qualitätsniveau die Versorgung der Bevölkerung. Zudem ist der Versorgungsbedarf aufgrund der demografischen Entwicklung von Region zu Region unterschiedlich.
Dem kann nur eine Krankenhausplanung gerecht werden, die von den Ländern verantwortet und ausgestaltet wird. Wo bundeseinheitliche Vorgaben unverzichtbar sind, müssen die Ländern ausreichend Handlungsspielräume haben, um sie an die regionalen Gegebenheiten anzupassen.“
In seinem Eckpunktepapier schlägt der kkvd vor, Qualität und Erreichbarkeit zu den zentralen Maßstäben des Reformvorhabens zu machen. Grundbaustein für die Krankenhausplanung auf Landesebene sollten künftig Leistungsgruppen sein.
Einheitliche Versorgungs-Level praxisfern und nicht erforderlich
„Das Instrument der Leistungsgruppen erlaubt es, die Versorgungsstrukturen am regionalen Bedarf orientiert und die Qualität steigernd neu zu ordnen. Eine Radikalkur für die Krankenhauslandschaft, die zu hohen Umwandlungs- und Aufbaukosten führen würde, ist dafür weder notwendig noch zielführend.
Die Reform auf der Basis bundeseinheitlicher Strukturvorgaben für Versorgungs-Level aufzusetzen, ist praxisfern und nicht erforderlich. Es bringt für die Patientinnen und Patienten keinen Mehrwert, medizinisch nicht voneinander abhängige Fachgebiete an einer Megaklinik zu zentralisieren. Aber es würde zu längeren Wegen für Hilfesuchende und Mitarbeitende führen. Zudem zeigt das heute vorgestellte Rechtsgutachten, dass eine solche Strukturvorgabe des Bundes auch nicht verfassungsgemäß wäre.
Damit die Krankenhausreform überhaupt gelingen kann, muss aber zunächst die akute wirtschaftliche Not der Kliniken gelindert werden. Dafür muss die Bundesregierung mit einem Vorschaltgesetz weitere Finanzhilfen für die Krankenhäuser auf den Weg bringen. Auch die nun pauschal auszuzahlenden 2,5 Milliarden Euro zum Inflationsausgleich werden nicht ausreichen, um die Kliniken hinreichend zu stabilisieren. Wenn der kalte Strukturwandel ungebremst weitergeht, kommt die Reform für eine Reihe von Krankenhäusern zu spät, obwohl sie für die Versorgung der Menschen eigentlich wichtig sind“, so Rümmelin abschließend.
Das „Eckpunktepapier für eine Krankenhausreform“ des kkvd ist hier online abrufbar: www.kkvd.de/eckpunkte-klinikreform
Hintergrund
Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd) vertritt als Fachverband bundesweit 273 Krankenhäuser an 352 Standorten sowie 54 Reha-Einrichtungen mit insgesamt 207.000 Mitarbeitenden. Jährlich werden hier 3 Millionen Patientinnen und Patienten stationär versorgt. Mit Umsätzen von 17 Milliarden Euro pro Jahr sind die katholischen Krankenhäuser zudem ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
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