Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) beschlossen und in den Landtag eingebracht.
Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Krisenmanagementstrukturen des Landes angepasst und weiterentwickelt werden. Durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine ist erneut deutlich geworden, dass sich das Land Niedersachsen im Katastrophen- und Zivilschutz auf verschiedenste Szenarien (Flüchtlingsbewegungen, Auswirkungen des Klimawandels, Schutz kritischer Infrastrukturen) vorbereiten muss. Hierfür sollen mit der Novelle des NKatSG die notwendigen Grundlagen geschaffen werden.
Mit den beabsichtigten Änderungen sollen zudem Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Strukturkommission „Einsatzort Zukunft“ umgesetzt werden. Neben der zentralen Verantwortung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) für die operative und strategische Leitung von Katastrophenschutzeinsätzen bei kerntechnischen Unfällen sowie von Ereignissen mit landesweiter Tragweite wurden weitere, wichtige Punkte in den Entwurf mit aufgenommen:
➢ Die Aufgaben der Ämter für Brand- und Katastrophenschutz in den Polizeidirektionen wurden in dem zum 01.01.2021 gegründeten Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) als obere Katastrophenschutzbehörde gebündelt. Diese strukturelle Änderung erfordert an zahlreichen Punkten im Gesetz redaktionelle und inhaltliche Anpassungen.
➢ Im Rahmen der strategischen und konzeptionellen Planung und Vorbereitungen für den Ausfall kritischer Versorgungsinfrastrukturen (KRITIS) soll das MI die Aufgabe des zentralen Ansprechpartners des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für systembedeutsame KRITIS übernehmen. Welche Unternehmen als KRITIS identifiziert und bestimmt werden, soll zukünftig durch eine Verordnung geregelt werden.
➢ Für die landesweite Katastrophenschutzplanung stellt das Land ein elektronisches Verwaltungssystem zur Verfügung.
➢ Die gesetzliche Aufgabe zur Vorhaltung von zentralen Landeseinheiten unter anderem für Logistik, Notfallkommunikation und mobile Stromversorgung wird nachvollzogen.
➢ Die Bereitstellung und der Betrieb eines Zentrallagers Katastrophenschutz soll gesetzlich geregelt werden.
➢ Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Einheiten für Einsätze im EU- Katastrophenschutzmechanismus aufzustellen.
➢ Für die Anbringung von Einrichtungen zur Alarmierung der Bevölkerung vor Katastrophengefahren wird eine sogenannte Duldungspflicht zum Ausbau des Warnsystems in Niedersachsen vorgeschlagen.
➢ Geplant ist eine Anpassung der Fachdienste für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, unter anderem die Aufnahme des CBRN-Dienstes (Chemische, Biologische, Radiologische und Nukleare Gefahren).
➢ Es soll auch eine gesetzliche Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten aufgenommen werden.
➢ Zudem soll die Mitwirkungspflicht der Krankenhäuser im Katastrophenschutz durch Verweis auf das Niedersächsische Krankenhausgesetz, welches sich aktuell auch in Überarbeitung befindet, konkretisiert werden.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt dazu: „Nicht nur im Bereich der Äußeren Sicherheit, sondern auch ganz besonders im Bereich des Katastrophen- und Zivilschutzes führt uns der Krieg in der Ukraine vor Augen, vor welch großen Herausforderungen wir stehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir darauf konsequent reagieren, vorausschauend agieren und für bestmögliche Rahmenbedingungen bei der Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes sorgen. Dem werden wir mit der geplanten Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes gerecht. Wir wollen die Krisenreaktionsfähigkeiten in unserem Bundesland weiter ausbauen, um auf Krisenlagen jedweder Art noch besser vorbereitet zu sein.“
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