Landesregierung legt Landtag Gesetzesentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vor
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, dem Niedersächsischen Landtag einen Gesetzesentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vorzulegen. Auf diesem Weg sollen zwei Bereiche grundlegend neu geregelt werden.
Die persönliche Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst soll künftig durch eine Abfrage bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde sichergestellt werden. Mit diesem Verfahren – bereits vor der Einstellung – sollen vorliegende Erkenntnisse zur Bewerberin oder zum Bewerber lückenlos berücksichtigt werden. Bereits seit Mai 2020 wird im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für den Polizeivollzugsdienst eine solche Abfrage mit der entsprechenden Einwilligung der Bewerberinnen und Bewerber durchgeführt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für dieses Verfahren nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um unabhängig vom Einverständnis der Bewerberinnen und Bewerber vorliegende Erkenntnisse einbeziehen zu können.
Eine weitere Gesetzesänderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes betrifft das Erscheinungsbild von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten. Die Pflicht zur Wahrung eines angemessenen Erscheinungsbildes im Zusammenhang mit der Dienstausübung ist länderübergreifend in § 34 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes geregelt. Dieser ermöglicht es den Ländern, Einzelheiten über Einschränkungen oder Untersagungen bestimmter Merkmale des Erscheinungsbildes durch Landesrecht zu bestimmen, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Von dieser Möglichkeit möchte auch das Land Niedersachsen zukünftig Gebrauch machen und mit der Gesetzesänderung das für Inneres zuständige Ministerium ermächtigen, entsprechende Einzelheiten für Beamtinnen und Beamte in einer Laufbahn der Fachrichtung Polizei zu regeln.
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