Die Landesstiftung Opferschutz hat die Opfer von Gewalttaten auch im vergangenen Jahr 2014 erheblich unterstützt. Insgesamt 438.000 Euro an Schmerzensgeldzahlungen und Schadensbeihilfen konnten bewilligt werden. Dies teilten Justizminister Rainer Stickelberger und der Vorstandsvorsitzende der Landesstiftung Wolfgang Eißer anlässlich der Vorstellung des Geschäftsberichts der Stiftung mit.
„Wir dürfen die Opfer von Gewalttaten nicht alleine lassen. Sie tragen oft schwer an ihren Erlebnissen, sind mitunter nachhaltig traumatisiert. Hier müssen wir alle nur erdenklichen Hilfestellungen geben, damit sie zurück in ein normales, unbelastetes Leben finden können“, sagte Justizminister Stickelberger, der gleichzeitig Vorsitzender des Stiftungskuratoriums ist. Ein wichtiger Baustein in dem umfassenden Hilfen des Landes sei die finanzielle Unterstützung von Opfern durch die Landesstiftung Opferschutz. „Beratungs- und Betreuungsangebote, wie sie das Land etwa mit der psychosozialen Prozessbegleitung, aber auch Opferschutzinitiativen wie der WEISSE RING anbieten, sind sehr wichtig. Aber wir dürfen auch die Regulierung der wirtschaftlichen und finanziellen Schäden der Opfer und ihrer Angehörigen nicht aus den Augen verlieren“, so der Minister. Die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes decken hier nur einen Teil solcher Schäden im Bereich der Versorgung und Heilbehandlung ab. Weitergehende Ansprüche auf Zahlung eines Schmerzensgeldes oder wegen Sach- oder Vermögensschäden können Verletzte von Gewalttaten oftmals nicht realisieren, weil der Täter selbst vermögenslos ist.
„Hier setzt die Unterstützung durch die Landesstiftung Opferschutz an. Durch direkte finanzielle Zuwendungen können Schmerzensgeldansprüche teilweise erfüllt und in besonderen Fällen auch wirtschaftliche Schäden der Opfer gemildert werden. Allein im Jahr 2014 konnten wir insgesamt rund 438.000 Euro an Schmerzensgeldzahlungen und Schadensbeihilfen bewilligen“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Wolfgang Eißer, der gleichzeitig Präsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen ist. Die durchschnittliche Leistungssumme lag im Jahr 2014 bei rund 2.900 Euro, höchstens können 10.000 Euro je Einzelfall zur Verfügung gestellt werden.
Justizminister Stickelberger dankte der Landesstiftung für die geleistete Arbeit. „Durch die schnelle und unbürokratische Hilfe hat sich die Landesstiftung als unverzichtbarer Baustein für einen effektiven und umfassenden Opferschutz erwiesen“, so der Minister. Auch dem baden-württembergischen Landtag sprach Minister Stickelberger seinen Dank aus. Nachdem die Landesstiftung Opferschutz bis zum Jahr 2013 durch die Baden-Württemberg Stiftung finanziert wurde, erfolgt seit 2014 die Finanzierung aus Haushaltsmitteln. Im Doppelhaushalt 2015/2016 stellt das Land insgesamt 800.000 Euro für die Arbeit der Landesstiftung Opferschutz zur Verfügung.
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