Ludwigsburg: Bebauungsplan "Heinkelstraße Nord" unwirksam; Normenkontrollantrag erfolgreich

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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat auf Antrag der Städte Tamm und Bietigheim-Bissingen den Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord" Nr. 070/10 der Stadt Ludwigsburg vom 4. Dezember 2018 für unwirksam erklärt. Der Bebauungsplan betrifft das „Breuningerland“ in Ludwigsburg (zum Sachverhalt siehe Pressemitteilung vom 27. April 2022 zur Geschäftstätigkeit 2021, unter 3. Senat).

Datum: 02.05.2022

Das Urteil erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung des 3. Senats vom 25. April 2022. Die
Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Stadt Ludwigsburg kann binnen eines
Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben (Az. 3 S 3115/19).

Hinweis: Das vollständige Urteil mit Gründen wird spätestens im Juni vorliegen. Nähere
Angaben zum Zeitpunkt können nicht gemacht werden, da der Zeitpunkt nicht feststeht. Auch Angaben zum Inhalt der Urteilsgründe
können nicht gemacht werden, da diese noch nicht vorliegen. Der VGH wird eine Pressemitteilung zu den Urteilsgründen
veröffentlichen.

Quelle :Verwaltungsgericht

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