Main-Tauber-Kreis : 3 neue Coronavirus-Infektionen – Stand 24.September – Schulklasse unter Quarantäne

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Drei neue Coronavirus-Infektionen – Klasse unter Quarantäne – Unterstützung gemeinnütziger Organisationen

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 24. September, drei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Grünsfeld und Igersheim. Sie befinden sich in häuslicher Isolation, ihre Kontakte werden ermittelt. In einem Fall handelt es sich um einen Kontakt zu einem bekannten Fall, in einem anderen Fall ist die betroffene Person aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt. Für die neu Infizierten wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 547.

 

Klasse der Kaufmännischen Schule Tauberbischofsheim unter Quarantäne

Da eine der infizierten Personen die Kaufmännische Schule Tauberbischofsheim besucht, musste dort eine Klasse unter Quarantäne gestellt werden.

Zuvor hat es am Mittwoch, 23. September, keine neuen Infektionen und keine weiteren Genesen gegeben.

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind, wie bereits berichtet, insgesamt 510 Personen wieder genesen. Derzeit sind 26 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 4 (+1), Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 2 (+1), Igersheim: 1 (+1), Königheim: 0, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 7, Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 3, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 4 und Wittighausen: 2.

 

Gemeinnützige Organisationen und Träger stärken gesellschaftliches Miteinander

Der Bund hat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Kredit-Sonderprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen aufgelegt. Diese werden mit einer Bundesgarantie in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro unterstützt.

 

Die Landesregierung hat beschlossen, durch eine entsprechende Mitfinanzierung in Höhe von 16 Millionen Euro auch gemeinnützigen Organisationen in Baden-Württemberg den Zugang zu diesem Programm zu ermöglichen. So soll die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und ihrer Unternehmungen sichergestellt werden. Profitieren können davon beispielsweise die Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten, Jugendherbergen und Schullandheime, Frauenhäuser, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Inklusionsbetriebe sowie Träger der politischen Bildung.

 

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 24. September, 14 Uhr)

 

Den Kreditbedarf teilen sich der Bund und das Land im Verhältnis 80 zu 20. Das Land verbessert die Kreditkonditionen zusätzlich, indem es die beim Landesförderinstitut anfallenden Kosten selbst trägt und nicht den Kreditnehmern auferlegt. Das Landesprogramm in Baden-Württemberg unterscheidet sich darin von der Umsetzung in anderen Bundesländern.

 

Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis betont, dass gemeinnützige Organisationen und Träger wichtige Arbeit beispielsweise für Kinder, Jugendliche oder Familien leisten, und dies in ganz unterschiedlichen Feldern wie Sozialwesen, Kultur, Sport, Politik und Gesellschaft. „Dadurch stärken sie das gesellschaftliche Miteinander.“ Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie stünden gemeinnützige Organisationen und Träger jedoch vielfach vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen, so wie es auch bei vielen privaten Unternehmen der Fall ist. „Deshalb begrüße ich diese wichtige Initiative von Land und Bund“, sagte Krug.

 

Mit dem vom Bund aufgelegten und nun in Baden-Württemberg umgesetzten Programm, welches über die Hausbanken abgewickelt wird, erhalten gemeinnützige Organisationen eine günstigere Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen in Höhe von bis zu 800.000 Euro pro Organisation. Mit Blick auf deren rechtliche Rahmenbedingungen beinhaltet das Hilfsprogramm eine umfassende Haftungsfreistellung der Hausbanken durch den Bund und das Land Baden-Württemberg. Hinzu kommen geeignete Laufzeit- und Tilgungskonditionen sowie ein Zinssatz von unter einem Prozent p.a..

 

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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