Main-Tauber-Kreis : Neue Coronavirus-Infektion – Stand 31. August – – Regelungen zu Einreise-Quarantäne und Testungen angepasst

Risikogebiete gelten wie vom Bund beschlossen 

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Covid  Coronavirus Hand Globe  - geralt / Pixabay
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Eine neue Coronavirus-Infektion – Regelungen zu Einreise-Quarantäne und Testungen angepasst

Im Main-Tauber-Kreis wurde am Montag, 31. August, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Gemeinde Igersheim und war in einem Risikogebiet im Ausland. Sie befindet sich in häuslicher Isolation, die Kontakte wurden ermittelt. Für sie wurde ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 507.

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind zehn weitere und damit insgesamt 483 wieder genesen. Derzeit sind 13 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Auf Grund der geringen Zahl aktiver Fälle gibt das Landratsamt zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen derzeit keine weiteren Informationen zur Verteilung auf die Kommunen bekannt.

Risikogebiete gelten wie vom Bund beschlossen

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testungen vollkommen neu gefasst. Damit sind nun unter anderem die vom Bund definierten und vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Risikogebiete automatisch auch für Baden-Württemberg gültig. Bisher hat das Sozialministerium Baden-Württemberg noch einmal separat entschieden, für welchen Staat oder welche Region außerhalb Deutschlands ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht. Die Liste der Risikogebiete kann auf der Website des RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html abgerufen werden.

Die Regelungen des Bundesgesundheitsministeriums zu einer Testpflicht nach Rückkehr aus einem Risikogebiet gelten künftig in jeder neuen Fassung auch für Baden-Württemberg. Derzeit ist – wie bisher auch – vorgeschrieben, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten einen Corona-Test machen und sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung muss über die Rückreise informiert werden.

Ebenso gilt wie bisher, dass die Quarantänepflicht vorzeitig endet, wenn der oder die Einreisende seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorlegt. Dieser Befund muss auf Deutsch oder Englisch verfasst sein. Der Test muss in einem Staat der EU oder in einem weiteren Land, welches das RKI unter www.rki.de/covid-19-tests nennt, angefertigt worden sein. Wenn die Testung bereits im Ausland vorgenommen wird, darf sie höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen. Bisher bezog sich in Baden-Württemberg der 48-Stunden-Zeitraum auf das Testergebnis und nicht auf den Zeitpunkt des Tests selbst. Auch dies wurde an die Regelung des Bundesministeriums angepasst. Ein vorzeitiges Ende der Quarantänepflicht ist darüber hinaus nur möglich, wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen. Wenn solche innerhalb von 14 Tagen nach Einreise aus einem Risikogebiet auftreten, muss wiederum unverzüglich das zuständige Rathaus informiert werden.

Des Weiteren hat das Land die Ausnahmeregelungen von der Quarantänepflicht für Angehörige systemrelevanter Berufe gestrichen.

Diverse kleinere Anpassungen gab es auch an einigen weiteren Corona-Verordnungen, die das Sozialministerium verantwortet. Beispielsweise gilt für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit ab dem 14. September die Empfehlung, dass Personen ab elf Jahren auf Fluren und in Toiletten sowie Treppenhäusern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollten.

Unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus können sämtliche Verordnungen in ihrer aktuellen Fassung im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ als PDF-Dateien abgerufen werden.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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