Mehr Verbraucherschutz durch neues Verbandsklagerecht

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Der Bundestag hat heute die Umsetzung der Verbraucherverbandsklagerichtlinie beschlossen. Die neue Klageform ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig über Sammelklagen direkt Schadensersatz einzufordern. Damit erleichtern wir den juristischen Weg und stärken die Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren Schadensersatz nicht mehr individuell einklagen müssen. Unternehmen erhalten ihrerseits Rechtssicherheit.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Wir entlasten die Justiz und die Geschädigten von unnötigen und kostspieligen Einzelklagen. Für Verbände senken wir den bürokratischen Aufwand: Sie müssen jetzt nur noch nachvollziehbar darlegen, dass mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sein könnten. Damit verbessern wir die Rechtsdurchsetzung für alle Beteiligten: Verbraucherinnen und Verbraucher kommen einfacher zu ihrem Recht, Gerichte werden entlastet und Unternehmen haben schneller Rechtssicherheit.“

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

„Die neue Verbandsklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich nun bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen können, ist ein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Dieses späte Opt-In nimmt mehr Menschen mit und verhilft ihnen einfach und mit wenig Aufwand zu ihrem Recht. Mit der Verbandsklage sorgen wir für Rechtsdurchsezung auf Augenhöhe.“

Original Quelle SPD

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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