Halle/MZ (ots)
Es ist nicht undemokratisch, wenn die Kanzlerin oder ein Minister die Bevölkerung aufrufen, nicht die AfD zu wählen oder sogar gegen die Partei zu demonstrieren. Das ist politische Führung und dafür ist die Regierung gewählt. Letztlich können Regierungsmitglieder vor der AfD warnen, so viel sie wollen – wenn sie betonen, dass sie als Parteipolitiker oder Privatperson sprechen.
Es kann nicht sein, dass das Verfassungsgericht seine Rechtsprechung ändern muss, nur weil Regierungsmitglieder diese einfache Regel nicht einhalten können. Dies wäre weder für die Akzeptanz des Gerichts noch der Demokratie förderlich.
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