Am 30. April 2024 verhandelt die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover um 10:00 Uhr in Saal 4 des Fachgerichtszentrums über die Klage eines Landwirts gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung des Landkreises Holzminden.
Der Kläger betrieb bis Mitte April 2016 Milchviehwirtschaft in seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Boffzen. Nachdem im Februar 2016 im Rahmen zweier Kontrollen der vom Kläger hergestellten Rohmilch deutlich überhöhte Werte einer ndl-PCB-Belastung festgestellt wurden, versuchte der Landkreis Holzminden durch umfangreiche Proben u.a. der vom Kläger benutzen Futtermittel, der Böden, des Tränkwassers sowie der umliegenden Gebiete, die Ursache für die hohe ndl-PCB-Belastung zu ermitteln. Die Ursachenforschung blieb ergebnislos. Der Kläger gab daraufhin alle von ihm gehaltenen Rinder ab.
Mit Bescheid vom 22. Juli 2016 untersagte der Landkreis Holzminden dem Kläger mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft in bzw. aus seinem Betrieb.
Mit der vorliegenden Klage rügt der Kläger die Unverhältnismäßigkeit der vom Landkreis getroffenen Maßnahme. Die Untersagungsverfügung stelle für ihn im Ergebnis ein Berufsverbot dar.
Az. 15 A 4820/16
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