StGH 2/23
Pressemitteilung
Der niedersächsische Landesverband der Alternative für Deutschland klagt auf Feststellung, dass die Landesregierung, der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport a.D. Pistorius und die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport Behrens durch Äußerungen des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport a.D. Pistorius in einem Interview mit der BILD am Sonntag das Recht der AfD auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt habe.
Bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ist ein Antrag des niedersächsischen Landesverbandes der Alternative für Deutschland auf Durchführung eines Organstreitverfahrens eingegangen. Antragsgegner sind die Landesregierung, der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport a.D. Pistorius – heutiger Bundesminister der Verteidigung – und die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport Behrens.
Der Antragsteller macht geltend, durch die Antragsgegner in seinem Recht auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt worden zu sein. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport a.D. Pistorius hatte in einem am 11. Dezember 2022 veröffentlichen Interview mit der BILD am Sonntag diverse Äußerungen mit Bezug zu der Partei Alternative für Deutschland getätigt. Der Antragsteller ist der Auffassung, dass die Antragsgegner durch diese gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hätten.
Der Niedersächsischen Landesregierung, dem Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport a.D. Pistorius und der Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport Behrens sind zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Mestwerdt
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