Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal – Dokument: VG Braunschweig 6. Kammer | 6 B 164/22 | Beschluss | Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe – Verkürzung der Probezeit gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 StVG bei vorherigem Innehaben einer ausländischen Fahrerlaubnis

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Weil für das vom Antragsteller vorgelegte ausländische Dokument demnach die Echtheitsvermutung nicht gilt, befindet das beschließende Gericht über die Echtheit der Urkunde nach Ermessen (vgl. bspw. auch VG Berlin, U. v. 30.11.2021 – 37 K 16/18 A -, juris Rn. 33) und vermag diese hiernach nicht festzustellen. Das vom Antragsteller beigebrachte Dokument bietet keine hinreichende Gewähr für seine Echtheit. Hierbei berücksichtigt das beschließende Gericht, dass es weiterhin ohne besondere Schwierigkeit möglich ist, sich Dokumente aus Syrien zu beschaffen, die einen Anschein von Authentizität vermitteln. Der Sicherheit des Urkundenverkehrs bzw. dessen Schutz werden in Syrien, soweit ersichtlich, im Kern nicht ansatzweise der gleiche Stellenwert beigemessen wie hierzulande. Der syrische Rechtsalltag wird vielmehr, soweit ersichtlich, weitgehend durch persönliche Beziehungen bestimmt. In der syrischen Verwaltung ist Korruption weit verbreitet. Da die Ausstellung von Dokumenten jeder Art durch Verwandtschaft, Freundschaft oder eine Geldzahlung beeinflussbar ist, gibt es keine Gewähr für den Inhalt echter Dokumente. Darüber hinaus existieren Fälscherringe, die jede Art von Dokumenten erstellen können (vgl. bspw. VG Halle (Saale), Urteil vom 26. April 2022 – 4 A 140/21 -, Rn. 27; VG Aachen, B. v. 18.7.2019 – 3 L 592/19 -, juris Rn. 22 ff. u. a. unter Bezugnahme auf Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der arabischen Republik Syrien vom 27. September 2010 (Stand: September 2010), S. 22 f.). Für die Aktualität dieser Einschätzung spricht, dass Korruption weiterhin ein allgegenwärtiges Problem bei Polizei, Sicherheitskräften, Migrationsbehörden und in der Regierung darstellt. Im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International für das Jahr 2021 liegt Syrien mit einer Bewertung von 13 von 100 Punkten (0=highly corrupt, 100=very clean) auf dem vorletzten Platz 179 von 180 untersuchten Ländern. Korruption war bereits vor dem Bürgerkrieg weit verbreitet und beeinflusste das tägliche Leben der Syrer. Sie wurde im Laufe des Konfliktes noch viel schlimmer. Der Machtmissbrauch der syrischen Behörden war eine der Hauptursachen für den Aufstand im Jahr 2011. Die zunehmende Gesetzlosigkeit, von der Syrien im Laufe des Krieges betroffen war, die florierende Kriegswirtschaft und die Kürzung der Gehälter der syrischen Staats- und Regimebediensteten erhöhten die Anreize und Möglichkeiten für Korruption. Das Gesetz sieht strafrechtliche Konsequenzen für amtliche Korruption vor, die Regierung setzt diese jedoch nicht effektiv durch. Beamte üben häufig korrupte Praktiken aus, ohne dafür bestraft zu werden (vgl. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformation der Staatendokumentation Syrien, Stand: 27.4.2022, S. 79 m. w. N.). Dass die Botschaft der Bundesrepublik Beirut Legalisationen für Dokumente der vorliegend in Rede stehenden Art nicht vornimmt, dürfte Ausdruck der zuvor beschriebenen Schwierigkeiten im Umgang mit vermeintlichen echten Urkunden und Bestätigungen syrischer Behörden sein. Gegen die Echtheit des vom Antragsteller beigebrachten Dokuments spricht aus Sicht des beschließenden Gerichts hingegen, dass der Antragsteller gegenüber dem Landratsamt I. vorgelegte syrische Führerschein offensichtlich eine Fälschung gewesen ist, obwohl der Antragsteller auch insoweit angibt, es habe sich um ein in Syrien ausgestelltes Original gehandelt.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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