Rede der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Daniela Behrens, in Vertretung für den Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, zu TOP 8 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Rettungsdienstgesetzes

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– ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben die vorliegende Novelle ganz eng mit dem Landesausschuss Rettungsdienst abgestimmt. Die wesentlichen Änderungen gehen aus Anregungen dieses Kreises hervor.

Dabei liegen den Änderungen zwei Erkenntnisse zugrunde: Die älter werdende Bevölkerung und die Tendenz, auch bei leichteren Beschwerden den Notruf zu wählen. Da der Rettungsdienst aber dafür aufgestellt ist, Notfallrettungen durchzuführen, mussten wir an der Stelle handeln.

Anrede,

ich möchte hier die Gelegenheit nutzen:

Ich danke dem LARD für seine wichtigen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rettungsdienstes in unserem Land. Es ist notwendig, dass wir hier Hand in Hand arbeiten, um gute Ergebnisse für unser aller Gesundheit zu erreichen

Anrede,

durch die Implementierung des Notfalltransportes neben der Notfallrettung soll den kommunalen Trägern künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, dass zwischen lebensbedrohlich Verletzten und Erkrankten und nicht lebensbedrohlich Verletzten und Erkrankten unterschieden wird. Dieses Ansinnen wird – darauf möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen – auch von der Ärzteschaft im Landesausschuss Rettungsdienst ausdrücklich unterstützt.

Die Änderung wird dazu beitragen, die Einsätze der Notfallrettung wieder auf die lebensbedrohlich verletzten und erkrankten Patientinnen und Patienten zu richten. Als Folge dessen wird dann in Kürze die sog. Bedarfsverordnung von mir in die Verbandsanhörung gegeben.

Anrede,

als zweite wichtige und insbesondere der Qualitätssicherung dienende Änderung werden die Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeugs mit mindestens einer Rettungsassistentin bzw. einem Rettungsassistenten und des Notfallkrankenwagens mit einer auch in der Notfallrettung erfahrenen Rettungssanitäterin bzw. einem Rettungssanitäter im Gesetz verankert.

Nach dem Rettungswagen und dem Krankentransportwagen sind damit auch diese beiden Rettungsmittel qualitativ gut besetzt.

Anrede,

ich versichere Ihnen: wir werden als Landesregierung auch weiterhin mit dem Landesausschuss Rettungsdienst und allen betroffenen Akteuren im engen Austausch bleiben, um den Rettungsdienst immer bestmöglich für die Menschen in Niedersachsen aufzustellen.

In Niedersachsen obliegt fünfzig kommunalen Trägern der Sicherstellungsauftrag für den Rettungsdienst, der an 365 Tagen rund um die Uhr erreichbar ist. Und das Rückgrat dieses Rettungsdienstes bilden nicht nur Notärztinnen und Notärzte, sondern vor allem das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal. Dieses macht einen enorm wichtigen Job zum Schutz unserer wichtigsten Rechtsgüter: Gesundheit und Leben. Ihnen, allen Kolleginnen und Kollegen, gilt mein ausdrücklicher Dank. Wir als Bürgerinnen und Bürger können uns in jeder Notlage zu 100 Prozent auf Sie verlassen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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