Anke Hennig, Tierschutzbeauftragte:
Die gestrige öffentliche Anhörung zum Tierschutzgesetz im Deutschen Bundestag hat wertvolle Impulse für die bevorstehenden Verhandlungen geliefert. Die Expertinnen und Experten sprachen sich in der Mehrheit für eine weitere Stärkung des Tierschutzes in Deutschland aus.
„Die Anhörung war eine hervorragende Gelegenheit, verschiedene Perspektiven zusammenzubringen und wichtige Informationen zu sammeln, die uns in den nächsten Schritten unterstützen werden.
Besonders hervorzuheben sind das Wissen und die Einlassungen der Tierschutzbeauftragten der Bundesregierung, Ariane Kari, zum Amputationsverbot und Betäubungsgebot sowie zur Anbindehaltung. Ihre Hinweise sind für die Verhandelnden von großem Wert, um die Herausforderungen im Bereich des Tierschutzes in der Nutztierhaltung zu verstehen und gezielt anzugehen.
Darüber hinaus bot uns die Expertise von Dr. Esther Müller vom Deutschen Tierschutzbund und ihre fundierten Ausführungen zur Heimtierhaltung in Deutschland zahlreiche Anhaltspunkte, die wir in die weiteren Verhandlungen einfließen lassen werden. Es ist entscheidend, dass wir einen umfassenden und praxisnahen Tierschutz schaffen, der den Bedürfnissen der Tiere gerecht wird. Dazu gehört eine Kastrationsverpflichtung für Freigängerkatzen sowie der Sachkundenachweis für Privathalter.
Noch eines wurde durch die Ausführungen der Sachverständigen ganz klar: Wir brauchen eine unabhängige Qualzuchtkommission, die sich mit den Ausprägungen von Qualzuchten befasst und diese definiert.
Die SPD-Bundestagsfraktion möchte das Tierschutzgesetz in einigen Punkten weiterentwickeln. Unsere Verhandler werden die in der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um substanzielle Verbesserungen für den Tierschutz in Deutschland zu erreichen. Wir sind entschlossen, einen beherzten Schritt in Richtung eines stärkeren Tierschutzes zu gehen und freuen uns auf die kommenden Gespräche.“
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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