Schneller Bauen durch digitalisierte Verfahren

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Das Vorhaben ist Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Ziel ist es, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen zu modernisieren und zu beschleunigen. So soll künftig das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden gelten. Vorgesehen ist außerdem, dass in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann.

Bei erneuter Beteiligung soll im Hinblick auf mögliche Auswirkungen von Planänderungen oder -ergänzungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Kommunen sollen in diesem Fall die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzen. Werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, sollen die Städte und Gemeinden künftig nur noch die von einer Änderung oder Ergänzung betroffenen Teile der Öffentlichkeit und berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligen – es sei denn, diese Beschränkung führt nach Einschätzung der Kommune zu einer längeren Verfahrensdauer. Die bisherigen „Kann-Regelungen“ sollen damit in „Soll-Re-gelungen“ geändert werden. Die Bauleitplanverfahren sollen auch dadurch beschleunigt werden, dass die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.

Im Katastrophenfall können die Länder Wiederaufbaugebiete definieren, in denen bestimmte Ausnahmen vom Baugesetzbuch und den auf Grund des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften gelten. So sollen die Resilienz von Siedlungen erhöht und die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bausubstanz möglichst schnell bewältigt werden. Anlass der Regelung ist das Hochwasser im Ahrtal, das zu verheerenden Zerstörungen ganzer Orte und Straßenzüge geführt hat. Die Vorschrift beschränkt sich aber nicht auf Hochwasserkatastrophen, sondern umfasst alle denkbaren Katastrophenfälle wie insbesondere Natur- und Umweltkatastrophen. Es wird erwartet, dass diese aufgrund des Klimawandels häufiger und deren Auswirkungen gravierender werden.

Eine weitere notwendige Veränderung betrifft die Unterbringung von Geflüchteten, die die Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Die Zahl der in Deutschland Schutzsuchenden ist durch den Angriff Russlands auf die Ukraine nochmals stark angestiegen. Darauf haben wir bereits im Jahr 2021 reagiert und die 2015/2016 erlassenen Sonderregelungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Flüchtlingsunterunterkünften reaktiviert, befristet bis 31. Dezember 2024. Um die Kommunen auch zukünftig zu entlasten, soll die Bereitstellung der Unterkünfte für einen längeren Zeitraum erleichtert möglich sein. Daher werden die Sonderregeln um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Original Quelle SPD

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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