Aus der Sitzung des Senats am 28. Januar 2025
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Auf dieser Grundlage kann das Land Berlin IT-Verfahren der BaFin zur Umsetzung von EU-rechtlichen Meldepflichten im Finanzsektor nutzen.
Hintergrund ist die ab dem 17. Januar 2025 anwendbare DORA-Verordnung (VO [EU] 2022/2554, Digital Operational Resilience Act – DORA). Mit DORA hat die Europäische Union eine Regulierung geschaffen, die den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cybersicherheitsrisiken und schwerwiegender Beeinträchtigung von IT-Systemen stärken soll. Unter anderem sieht DORA für die Börsenaufsichtsbehörden der Länder neue EU-rechtliche Meldepflichten vor. Zur Erfüllung dieser Meldepflichten ermöglicht die BaFin den Länderbehörden die Nutzung ihrer IT-Verfahren.
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