Senat beschließt Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Umsetzung von Meldepflichten im Finanzsektor

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Berlin Big City Night Photography  - Lars_Nissen / Pixabay
Lars_Nissen / Pixabay

Aus der Sitzung des Senats am 28. Januar 2025

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Auf dieser Grundlage kann das Land Berlin IT-Verfahren der BaFin zur Umsetzung von EU-rechtlichen Meldepflichten im Finanzsektor nutzen.

Hintergrund ist die ab dem 17. Januar 2025 anwendbare DORA-Verordnung (VO [EU] 2022/2554, Digital Operational Resilience Act – DORA). Mit DORA hat die Europäische Union eine Regulierung geschaffen, die den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cybersicherheitsrisiken und schwerwiegender Beeinträchtigung von IT-Systemen stärken soll. Unter anderem sieht DORA für die Börsenaufsichtsbehörden der Länder neue EU-rechtliche Meldepflichten vor. Zur Erfüllung dieser Meldepflichten ermöglicht die BaFin den Länderbehörden die Nutzung ihrer IT-Verfahren.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!

S RAY PreSale Store