SPD.de: Stabile Rente

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Startseite SPD.de

Die SPD lehnt diese Forderung aus der CDU ab. Die Folge wäre, dass Menschen mit jahrzehntelanger Beitragsleistung in häufig belastenden Berufen gezwungen werden, Abschläge bei ihrer Rente hinzunehmen. Viele arbeiten seit frühester Jugend und haben oft noch mehr als 45 Beitragsjahre – dazu über viele Jahre noch mit längeren Wochenarbeitszeiten und unter deutlich schwierigeren Arbeitsbedingungen, als viele es heute gewohnt sind. Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, ist eine Frage des Respekts. Wer jung angefangen und dann jahrzehntelang gearbeitet hat, hat seine Rente verdient und nach 45 Jahren der Beitragszahlung in die Rentenversicherung auch den Zugang zu einer abschlagsfreien Rente.

Diese „Rente wegen besonders langjähriger Versicherung“ gibt es seit 2012. Die Rente für besonders langjährig Versicherte wurde im Zusammenhang mit der Anhebung des Renteneintrittsalters in der großen Koalition von SPD, CDU und CSU 2007 beschlossen, um Härten für Versicherte, die besonders lang Beiträge gezahlt hatten, zu vermeiden. Eine 45-jährige Beschäftigungs- und Versicherungszeit wurde allgemein als ausreichend angesehen, um zu einer abschlagsfreien Rente zu kommen, auch wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist. Insbesondere die Union hatte dafür geworben.

Die SPD hat 2014 die Verbesserung durchgesetzt, dass man mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen konnte, sofern 45 Beitragsjahre vorlagen, weil es eine Frage der Gerechtigkeit ist. Der Wert der Arbeit spiegelt sich nicht nur in gerechten Löhnen für gute Arbeit im Erwerbsleben. Die Lebensleistung muss auch im Ruhestand anerkannt werden. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben mit ihren langjährigen Beiträgen dafür gesorgt, dass unsere gesetzliche Rentenversicherung stabil ist. Der abschlagsfreie Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren drückt den Respekt vor der Lebensleistung dieser Beschäftigten aus. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben. So kann der Jahrgang 1960, der in diesem Jahr 63 wird, erst mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, der Jahrgang 1964 erst mit 65, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen.

Original Quelle SPD

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

https://wertheimerportal.de/faktencheck-christoph-kolumbus-war-ein-querdenker/