Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Stadtwerke Husum GmbH das Erlaubnisfeld „Husum“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2026 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Husum“ ist gut 98,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich rund um die Hafenstadt Husum zwischen Hattstedt im Nordwesten und Mildstedt im Südosten.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatten die Stadtwerke Husum im August vergangenen Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und dem von der Fläche betroffenen Landkreis Nordfriesland Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, hat es nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt den Stadtwerken Husum das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
„Damit nimmt das Thema Tiefengeothermie auch in Schleswig-Holstein weiter Fahrt auf“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. Sein Amt ist zuständige Bergbehörde für Schleswig-Holstein und hat mit der aktuellen Erlaubnis innerhalb von einem halben Jahr die mittlerweile dritte im Land zwischen den Meeren erteilt. Im gesamten Aufsichtsbezirk des LBEG, der zudem auch Hamburg, Bremen und Niedersachsen umfasst, werden zum Monatswechsel 26 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme zugeteilt sein. In Niedersachsen ist die Behörde zudem der Geothermiedienst des Landes. „Tiefengeothermie als ressourcenschonende, regenerative Energiequelle spielt bei der Wärmewende eine bedeutende Rolle“, erklärt Mühlenmeier. Das hätten Unternehmen, Stadtwerke und andere Vorhabenträger erkannt. Als zuständige Bergbehörde sei es Aufgabe des LBEG, diese Vorhaben in einem geordneten Verfahren unterstützend zu begleiten.
Die Stadtwerke Husum sehen in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.
Weitere Infos:
· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
· Aktuell hat das LBEG 26 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 22 in Niedersachsen, drei in Schleswig-Holstein und eine in Hamburg.
· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
· Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel die Norddeutsche Geothermietagung im Sommer dieses Jahres und den „Tag der Geothermie“, der das nächste Mal wieder 2025 am Hauptsitz des LBEG in Hannover stattfinden soll.
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de
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