Wer ein energieeffizientes Haus bauen will, konnte von heute an wieder eine staatliche Förderung der KfW beantragen. Doch kaum gestartet, waren die Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro bereits vergriffen. Nach dem abrupten Stopp des Förderprogramms zum 24. Januar war die Fortsetzung offenbar sehnlichst erwartet worden und der Run auf die Mittel hoch. Doch die Nachfolgeförderung soll nicht lange auf sich warten lassen und bereits morgen, am 21. 4. 2022, fortgesetzt werden.
Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„Wir waren nicht glücklich über die unvermittelte Einstellung der sogenannten KfW-55 Förderung im Januar 2022 und haben uns massiv für eine schnelle Anschlussförderung eingesetzt, die auch wieder einen klimapolitischen Akzent beim Neubau setzt. Nachdem der Haushaltsausschuss noch einmal knapp sechs Milliarden Euro für fast 25.000 Anträge bereitgestellt hatte, stand jetzt kurzfristig eine Milliarde für die Anschlussförderung des sogenannten KFW-40-Standards zur Verfügung.“
Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:
„Es war klar, dass viele Antragsteller auf die neue Förderung gewartet und ihre Anträge unverzüglich gestellt haben, dennoch ist das Tempo enorm gewesen. Bereits morgen, den 21.04.2022, beginnt das neue Förderprogramm. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet, dass die Mittel bis Ende des Jahres in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden. Eine Verunsicherung bei Bauwilligen und der Bauwirtschaft darf sich nicht wiederholen. Der Bund muss verlässlicher Partner für eine ökologische, nachhaltige und energieeffiziente Bauweise sein und den Klimaschutz nachhaltig fördern.“
Die neuen Förderanträge beziehen sich auf die Effizienzhaus/Gebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung der Förderung ist das Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude. Dieses Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Die neue Förderung kann sowohl von Unternehmen und Privatleuten als auch Kommunen bei der KfW beantragt werden. Die Fördersumme der jeweiligen Kredite kann bis zu 150.000 Euro betragen. Mehr als ein Zehntel der Summe kann von der KfW-Bank erlassen werden.“
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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