Teilweise Wahlwiederholung in Berlin

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Das Urteil aus Karlsruhe bestätigt mit wenigen Modifizierungen die Entscheidung der Ampel mit Blick auf die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Die Wiederwahl in den wahlfehlerbehafteten Bezirken kann im Februar abgehalten und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Wahlprozess wieder hergestellt werden.

Original Quelle SPD

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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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