Foto: Studenten in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Über 37 Millionen Euro an BAföG-Restschulden sind zum Ende des Jahres 2021 erlassen worden. Sogenannte BAföG-Altschuldner müssen durch die Gewährung eines „Kooperationserlasses“ Restschulden in Höhe von mehr als 24,8 Millionen Euro nicht zahlen, weitere knapp 12,5 Millionen Euro sind in Härtefällen erlassen worden.
Die Bundesregierung teilte die Zahlen in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit. Die Angaben bezögen sich dabei auf sämtliche Erlassentscheidungen bis zum 9. Dezember 2021. Eine gesonderte Erfassung der Anträge von BAföG-Altschuldnern, die auf Basis des Wahlrechts Kooperations- und Härtefallerlasse beantragen, sei nicht geschehen. Auch zu der Frage, bei wie vielen BAföG-Altschuldnern nach Ausübung des Wahlrechts der maximale Rückzahlungszeitraum von 30 auf 20 Jahre verkürzt wurde, liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, da das Bundesverwaltungsamt (BVA) eingegangene Erklärungen zur Wahlrechtsausübung „nicht danach differenzierend erfasst, ob die Erklärenden die nach neuem Recht nur noch maximale Rückzahlungsdauer von 20 Jahren bereits überschritten hatten oder nicht“. Studenten und Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten die BAföG-Leistungen im Regelfall zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses staatliches Darlehen, das eigentlich irgendwann zurückgezahlt werden soll. Beim „Kooperationserlass“ wird aber nach Ablauf von 20 Jahren die Restschuld erlassen. Voraussetzung ist, dass gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nicht oder nur geringfügig verstoßen wurde.
dts Nachrichtenagentur