Freiburg (ots)
Eine verlässliche Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit nützt allen im Betrieb. Sie verhindert im Interesse des Unternehmens, dass die Beschäftigten schon nach dem Mittagessen in den Feierabend gehen. Sie schützt aber auch die Beschäftigten, wenn von ihnen unzulässig lange Arbeitszeiten verlangt werden. Vor allem aber erleichtert eine solide Arbeitszeiterfassung die Abrechnung von Überstunden. Umso peinlicher, dass es in Deutschland drei Jahre nach dem Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs immer noch keine gesetzliche Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit gab. In der Ampel-Koalition blockierte das die FDP, die gegen „Dokumentierungswahn“ polemisierte. Kein Wunder, dass nun das Bundesarbeitsgericht selbst aktiv geworden ist. Ab jetzt gibt es also eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Nun sollte sich die Koalition endlich einen Ruck geben und die Details regeln. http://mehr.bz/dti9dg (BZ-Plus)
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