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In dem Normenkontrollverfahren zur Verpackungssteuer Tübingen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt.
Datum: 30.03.2022
Das Urteil erging im Anschluss an die gestrige mündliche Verhandlung des 2. Senats. Die
Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Sie kann bin-nen eines Monats nach Zustellung
des vollständigen Urteils erhoben wer-den (Az. 2 S 3814/20).
Hinweis: Das vollständige Urteil mit Gründen
wird voraussichtlich im April vor-liegen. Nähere Angaben zum Zeitpunkt können nicht gemacht werden, da der Zeitpunkt nicht
feststeht. Der VGH wird eine Pressemitteilung zu den Urteils-gründen veröffentlichen.
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