Möglicher Impfschaden nach Coronaimpfung einer Lehrerin in der Schule ist kein Dienstunfall im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 NBeamtVG
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de
Möglicher Impfschaden nach Coronaimpfung einer Lehrerin in der Schule ist kein Dienstunfall im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 NBeamtVG
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