„Der EuGH hat heute die Steuernachforderung der Europäischen Kommission in Höhe von 13 Milliarden Euro gegen Apple als rechtmäßig bestätigt. Zwei irische Steuervorbescheide, durch die die von Apple gezahlten Steuern künstlich auf ein Minimum abgesenkt worden wären, stellen eine rechtwidrige staatliche Beihilfe dar. Das Urteil des EuGH ist ein wichtiger Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen und zu mehr Steuergerechtigkeit in Europa.
Künftig stellt vor allem die globale Mindeststeuer eine internationale Besteuerung auf einem Mindestniveau sicher. Darüber hinaus ist es sehr zu begrüßen, dass Steuerdumping auch mit dem Mittel der Beihilfekontrolle verhindert werden kann.“
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