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Bessere Krankenhäuser
Die Krankenhäuser steigen aus dem „Hamsterrad“ der Fallpauschalen aus. Damit wird der seit langem kritisierte Effekt durchbrochen, aus wirtschaftlichen Erwägungen mehr Krankenhausfälle zu generieren. Stattdessen erhalten Kliniken Vorhaltepauschalen für die Leistungen, die sie anbieten. Dadurch wird die Qualität der Behandlungen verbessert, denn Krankenhäuser bieten nur das an, was sie am besten können. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
Erhalt kleinerer Krankenhäuser
Damit kleinere Krankenhäuser in ländlichen und strukturschwachen Regionen erhalten werden, erhöhen wir Zuschläge für diese Häuser und zahlen für bestimmte Fachabteilungen – wie zum Beispiel Kinderstationen – zusätzliche Gelder.
Mehr Hausärzte
Hausarztpraxen werden besser unterstützt und der Hausarztberuf attraktiver gemacht. Künftig werden alle in den Praxen erbrachten Leistungen in voller Höhe von den Krankenkassen bezahlt. Bisher gab es Budgets mit Obergrenzen bei der Vergütung durch die Kassen, die nun wegfallen.
Weniger überfüllte Praxen
Eine mehrere Quartale umfassende Versorgungspauschale ermöglicht, dass chronisch Kranke nicht mehr jedes Quartal allein aus Abrechnungsgründen mehrfach in die Praxis einbestellt werden. Das entlastet die hausärztlichen Praxen und schafft freie Kapazitäten für akut-medizinische Behandlungen.
Effizientere Notfallversorgung
Der vertragsärztliche Notdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste werden besser vernetzt und aufeinander abgestimmt, was zu einer besseren Steuerung und damit Versorgung führen wird.
E-Rezept verfügbar
Seit Januar 2024 gibt es das E-Rezept flächendeckend. Damit können Rezepte in Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte oder über eine App eingelöst werden.
Besserer Zugang zu Psychotherapie
Mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel soll die Versorgung im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie vulnerable Patientinnen und Patienten, verbessert werden.
E-Patientenakte eingeführt
Ab 2025 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, sofern sie nicht widersprechen. Darin werden beispielsweise Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder digital gespeichert. Alle Daten sind verschlüsselt und können nur von den Versicherten und den von ihnen freigeschalteten Ärzt:innen eingesehen werden.
Online-Portal informiert
Über ein neues Online-Infoportal können alle verfügbaren Krankenhausdaten eingesehen werden – so bekommt man verlässliche Infos darüber, in welchem Krankenhaus die bestmögliche Behandlung zu erwarten ist.
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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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