Zöllner aus Wernberg-Köblitz stellen 186 Luftgewehre sicher
Nach Waffenrecht erforderliche Kennzeichnung fehlte
Vor einigen Tagen zogen Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Wernberg-Köblitz einen aus Tschechien kommenden Kleintransporter aus dem fließenden Verkehr.
Auf Befragen gaben der 25-jährige Fahrer sowie der 42-jährige Beifahrer an, keinerlei anmeldepflichtigen Waren wie Zigaretten oder verbotene Gegenstände wie Schlagringe mit sich zu führen.
„Wir sind auf dem Weg nach Paris, um einem Freund bei der Renovierung seines Hauses zu helfen“, so die Auskunft.
Dass dies nicht ganz der Wahrheit entsprach, stellte sich bei der anschließenden eingehenden Kontrolle des Fahrzeugs schnell heraus: Versteckt unter Lebensmitteln und Kleidersäcken fanden die Zöllner mehrere längliche, in schwarzer Folie eingewickelte Pakete.
Insgesamt konnten die Beamten 186 Luftgewehre ohne die erforderliche „F“-Kennzeichnung sicherstellen.
„Die Luftgewehre der Kaliber 4,5 und 5,5 erreichen teilweise eine Geschossenergie von bis zu 15 Joule. Damit ist es möglich, Personen erhebliche Verletzungen zuzufügen“, so Walter Balk, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Wernberg-Köblitz.
Zusätzlich beschlagnahmten die Zollbeamten eine Feuerwerksbatterie ohne die entsprechenden Prüfkennzeichen.
Gegen die beiden Beschuldigten leiteten die Beamten Strafverfahren wegen Verdachts von Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz ein.
Die weitere Sachbearbeitung übernahm das Zollfahndungsamt München – Dienstsitz Nürnberg.
Zoll.de