
In der Nacht zum 21. Juli 2015 stellten Beamte des Hauptzollamts Bremen bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Rastanlage Wildeshausen an der Autobahn 1 insgesamt 22 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher.
Im Laufe der Kontrolle wurden die zwei 22 und 23 Jahre alten männlichen Insassen des Pkws sichtlich nervös, als die Zöllner zwei Kartons mit der Aufschrift „Waldfruchtmarmelade“ in Augenschein nehmen wollten.
Grund genug für die Beamten, sich den Inhalt der in den Kartons enthaltenen Dosen einmal genauer anzuschauen. Zum Vorschein kam statt Marmelade der unversteuerte Wasserpfeifentabak. Die Beteuerung der Reisenden, den Tabak arglos in den Dosen gekauft zu haben, damit dieser länger frisch bliebe, half nicht.
Gegen beide Personen wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhehlerei in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet.
Zoll.de