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Lörrach, 2. Juli 2018
Geldstrafe in Höhe von 3.150 Euro verhängt
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach sah es das Amtsgericht Lahr als erwiesen an, dass ein Gastronom aus Lahr in 45 Fällen den Sozialversicherungsträgern die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragszahlungen vorenthalten hatte.
Der Mann hatte dazu mehrere Angestellte über einen Zeitraum von zwei Jahren als nur geringfügig beschäftigt mit niedrigeren Löhnen angemeldet, hatte seinem Personal jedoch zusätzlich erhebliche Beträge an der Buchhaltung vorbei und in bar ausbezahlt.
Den Sozialversicherungsträgern war so ein Schaden in Höhe von rund 21.000 Euro entstanden. Der Mann hatte sein Vergehen eingestanden.
Durch einen mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts wurde gegen den Gastronom eine Geldstrafe in Höhe von 3.150 Euro (90 Tagessätze) verhängt.
Die Verpflichtung, die vorenthaltenen Versicherungsbeiträge nachzuentrichten, besteht weiterhin.
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Quelle : Zoll.de
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