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Osnabrück, 15. August 2017
Zoll deckt rund 320.000 Euro hinterzogene Sozialabgaben auf
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen 63-jährigen faktischen Geschäftsführer einer Firma der Fleischbranche aus dem Landkreis Osnabrück wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 14 Fällen sowie Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte Barauszahlungen für die Jahre 2012 und 2013 von Schwarzlöhnen mit fingierten Zahlungen und Scheinrechnungen verschleiert und somit Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge nicht abgeführt. Dadurch ist den Sozialkassen ein Schaden von rund 320.000 Euro entstanden.
„Durch diese Vorgehensweise hat der Geschäftsführer nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Bernhard Südbeck, war Sachverständiger im Bundestag für das neue Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft und begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Arbeitnehmer zu schützen.
Der kommissarische Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas Möller, unterstreicht, dass sein Arbeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit damit weitere Kontrollmöglichkeiten hat und mit verdachtsunabhängigen Kontrollen Missstände in der Fleischwirtschaft aufdeckt werden können.
Ein Großteil aller fleischverarbeitenden Betriebe bundesweit ist im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ansässig.
Die Verfolgung krimineller Missstände in der Fleischwirtschaft ist ein besonderes Anliegen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, da die Täter die wirtschaftliche Not der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil ausnutzen. Durch das neue Gesetz zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte und die hervorragenden Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung sind den Strafverfolgungsbehörden zwei wirksame Instrumente zu einer effektiven Strafverfolgung in die Hand gegeben worden, sagte Oberstaatsanwalt Dr. Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
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Osnabrück, 15. August 2017
Quelle : Zoll.de