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Dresden, 2. Mai 2018
1.211 Ermittlungsverfahren gegen 1.539 Tatverdächtige eingeleitet und Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von rund 12 Millionen Euro aufgedeckt
Das Zollfahndungsamt Dresden ist als eines der acht Fahndungsämter des Zolls für die Verfolgung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität, besonders in den Deliktsbereichen Rauschgift, Waffen- und Sprengstoffschmuggel, Markenpiraterie sowie Zigaretten- und Alkoholschmuggel; zuständig. Hingegen existiert keine Zuständigkeit des Zollfahndungsdiensts für die Verfolgung von Schwarzarbeit oder der Nichtzahlung von Mindestlöhnen.
Im Jahr 2017 leitete das Zollfahndungsamt (ZFA) Dresden 1.211 Ermittlungsverfahren (2016: 1.316) gegen 1.539 Tatverdächtige (2016: 1.583) ein.
Durch ihre Ermittlungen deckten die Zollfahnder Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von rund 12 Millionen Euro auf (2016: 7,7 Mio. Euro). Sie wurden im Wesentlichen durch den Schmuggel unverzollter und unversteuerter Zigaretten und nicht ordnungsgemäß entrichtete Einfuhrabgaben bei Wareneinfuhren aus Drittländern und der Hinterziehung von Energiesteuer begangen.
In der Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels, einem Tätigkeitsschwerpunkt des ZFA Dresden, konnte im vergangenen Jahr die Ein- und Durchfuhr von 386 Kilogramm Betäubungsmitteln verhindert werden (2016: 465 kg). Dazu kommen noch mehr als 3.000 Ecstasypillen und 8.300 LSD-Trips, die ebenfalls sichergestellt wurden.
Der prosperierende Internethandel wirkte sich auch 2017 auf den erhöhten Missbrauch des internationalen Postverkehrs für die Einfuhr illegaler Waren aus. Das betraf unverändert solche Deliktsbereiche wie unversteuerte Zigaretten, in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik, verbotene Waffen und Erzeugnisse aus geschützten Tieren und Pflanzen.
Um den Tätern jene Vermögensvorteile zu entziehen, die sie aus Zoll- und Steuerstraftaten gezogen haben, wurden im erheblichen Umfang Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung als Teil der Ermittlungen durchgesetzt. Im Jahr 2017 konnten dadurch Vermögenswerte (Bargeld, Wertgegenstände, Immobilien, Forderungen) von insgesamt 751.000 Euro (2015: 1,6 Mio. Euro) gesichert werden, die Straftäter mutmaßlich unmittelbar oder mittelbar aus ihren Taten, wie zum Beispiel dem Handel mit Schmuggelzigaretten oder Betäubungsmitteln, erlangten.
In abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sprachen Gerichte im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt 284 Jahren (2016: 313 Jahre) und Geldstrafen von rund 142.715 Euro (2016: 102.000 Euro) aus.
Einige detaillierte Ergebnisse zu ausgewählten Deliktsbereichen:
Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels
Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels stellt nach wie vor einen Hauptschwerpunkt in der Arbeit des ZFA Dresden dar.
Im Rahmen von 500 Ermittlungsverfahren, die unter Beteiligung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift in Sachsen und Thüringen geführt wurden, konnten den Tatverdächtigen die unerlaubte Einfuhr von rund 400 Kilogramm Betäubungsmitteln aus EU- oder Drittländern zusätzlich zu den sichergestellten 386 Kilogramm nachgewiesen werden.
Zum überwiegenden Teil waren sichergestellte Betäubungsmittel nicht für Deutschland bestimmt. Deren Adressaten hatten ihren Sitz in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten. Im Zuge der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen erhielten die Fahnder in den Zielländern umgehend Mitteilungen über die Feststellungen. Kurzfristig organisierten die Dresdner Zollfahnder kontrollierte Weiterleitungen dieser Rauschgiftsendungen ins Empfängerland und unterstützten damit maßgeblich die dortigen Ermittlungen gegen die Organisatoren des Rauschgiftschmuggels.
Nach wie vor steht bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität beim ZFA Dresden das Vorgehen gegen den Crystal-Schmuggel über die sächsisch-tschechische Grenze im Vordergrund. Häufig ergeben sich aus Feststellungen von Crystal im grenznahen Raum, die im Rahmen verdachtsunabhängiger Kontrollen durch Kontrolleinheiten der Hauptzollämter Dresden und Erfurt getroffen werden, Ausgangspunkte für die Einleitung von Ermittlungsverfahren des ZFA Dresden. Bei gemeinsamen Maßnahmen mit den Kontrolleinheiten Verkehrswege wurden im August 2017 in Görlitz 900 Gramm Crystal kurz nach ihrer Einfuhr aus Polen sichergestellt. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen führten Anfang 2018 zur Aufdeckung eines hochprofessionellen Crystal-Labors in Dresden.
Das ZFA Dresden konzentriert seine Ermittlungen in diesem Deliktsbereich auf die schwere und organisierte Rauschgiftkriminalität. Aber auch bei der Verfolgung sonstiger Zollvergehen spielt die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels und -handels eine große Rolle. So wurden im Rahmen einer Durchsuchung, die das ZFA Dresden wegen der Hinterziehung von Eingangsabgaben im Oktober 2017 in Leipzig durchführte, insgesamt 15 Kilogramm Betäubungsmittel (7 kg Crystal, 8 kg Amphetaminpaste) sichergestellt.
Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität
Beim Vorgehen gegen die Verbrauchsteuerkriminalität ergaben sich im Jahr 2017 am ZFA Dresden drei Schwerpunkte.
Einer davon ist seit vielen Jahren die Bekämpfung des illegalen Verbringens von Zigaretten und die Steuerhehlerei mit diesen. Bei der Anzahl der sichergestellten Zigaretten zeichnet sich ein Rückgang (2017: 1.676.509; 2016: 3.174.261) ab. Dieser beruht auf dem Umstand, dass es 2017 im Gegensatz zu 2016 kaum noch Aufgriffe mit Großtransportern gab. Der überdurchschnittliche Anstieg der Anzahl von Schmuggelzigaretten, die in den Ermittlungsverfahren ermittelt wurden (2017: 40.248.275; 2016: 30.680.951), verdeutlicht, dass diese Form der Kriminalität weiter eine große Rolle spielt. Wie bei den Ermittlungen festgestellt, nutzen Zigarettenhehler zunehmend die Möglichkeiten, die soziale Medien für den Absatz der geschmuggelten Zigaretten bieten.
Als eine neue Form der Zollkriminalität zeigte sich 2017 die kriminelle Ausnutzung der unterschiedlichen steuerlichen Bewertung von Rohtabak in Deutschland und in der Republik Polen. Während dieser in der Republik Polen Steuergegenstand ist und deshalb der Verkehr damit zollamtlich überwacht wird, ist dies in Deutschland nicht der Fall. Diesen Umstand nutzen polnische Schmugglergruppierungen, die große Sendungen mit Rohtabak in den deutschen Grenzbereich zu Polen bringen. In der Folge wird unter Missbrauch der offenen Grenze dieser Rohtabak sukzessive in Kleinsendungen nach Polen und dort rechtswidrig in den Verkehr gebracht.
Einen weiteren Schwerpunkt der Ermittlungen im Deliktsbereich Verbrauchsteuern bildet das Vorgehen gegen die gewerbsmäßig ausgeübte Hinterziehung von Energiesteuern. So wurden unter anderem durch deutsche Mineralölhersteller, die in engen Geschäftsbeziehungen mit Mineralölhändlern in anderen EU-Staaten tätig wurden, Energiesteuern im erheblichen Umfang hinterzogen. Einem regionalen Mineralölhersteller konnte seitens des ZFA Dresden im engen Zusammenwirken mit der zuständigen Steuerfahndung die Hinterziehung von 58 Millionen Euro Energiesteuer und mehr als 13 Millionen Euro Umsatzsteuer nachgewiesen werden. Derartige Ermittlungsverfahren erfordern stets einen großen Aufwand. So erfolgte zum Beispiel in einem solchen Verfahren des ZFA Dresden – bundesweit und an einem Tag – die Umsetzung von 120 Durchsuchungsbeschlüssen.
Bekämpfung der Waffen- und Sprengstoffkriminalität
In diesem Deliktsbereich konzentrierten sich die Ermittlungen des ZFA Dresden vorrangig auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels und der rechtswidrigen Einfuhr von Sprengstoffen in Form von unerlaubter Pyrotechnik, was eine Zunahme der entsprechenden Ermittlungsverfahren von 171 (2016) auf 267 (2017) zur Folge hatte.
Der Anstieg der sichergestellten scharfen Waffen im Jahr 2017 auf 30 Stück (2016: 1) ergab sich vorrangig aus Ermittlungsverfahren gegen Personen, die im Internet Waffen beim Onlineversender „Migrantenschreck“ per Post bezogen hatten. Ein großer Teil der Täter war sich der Begehung einer Straftat nicht bewusst, weil sie sich diese Waffen ausliefern ließen und diese Waffen frei verkäuflich sind. Das wesentlich strengere deutsche Waffenrecht wurde von ihnen sträflich vernachlässigt und führte zur Einleitung von Strafverfahren gegen die Käufer.
Anders verhält es sich bei Pyrotechnik, die ebenfalls per Onlinehandel aus dem Ausland bezogen wurde. Den meisten Bestellern war bewusst, dass es sich dabei um Pyrotechnik handelt, deren Verkehr in Deutschland beschränkt ist. Manchen war der illegale Bezug aus dem Ausland nicht ausreichend. So entdeckten die Zollfahnder bei einem Thüringer, bei dem sie wegen des Bezugs von Pyrotechnik aus dem Ausland durchsuchten, ein kleines, aber professionell eingerichtetes Labor. Dort baute er aus diversen Spreng- und Zusatzstoffen sogenannte Kugelbomben. Diese werden üblicherweise nur bei professionellen Feuerwerken eingesetzt, wobei sie nur aus speziellen Vorrichtungen abgeschossen werden dürfen. Die Nettoexplosivmasse der im Labor vorgefundenen und im Bau befindlichen Kugelbomben betrug 15 Kilogramm reinen Sprengstoff.
Neben den Verfahren wegen Waffen und Pyrotechnik gab es Ermittlungsverfahren wegen der Einfuhr verbotener Gegenstände, wie zum Beispiel Taschenlampen mit versteckt eingebauten Elektroschockern, Wurfsternen, Schlagringen und anderen gefährlichen Gegenständen, die leicht und billig auf den sogenannten Asiamärkten in den benachbarten Staaten erworben werden können.
Arzneimittel
In diesem Deliktsbereich ist ein leichter Anstieg der Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz oder das Anti-Dopinggesetz gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (2017: 256; 2016: 247).
Sichergestellt wurden:
- Arzneimittel
16.000 Tabletten, 660 Kilogramm Pulver und 230 Ampullen - Dopingmittel
108.518 Tabletten, 23 Kilogramm Pulver und 3.400 Ampullen
Im Wesentlichen resultieren die Ermittlungsverfahren aus Feststellungen im Expressgutverkehr am DHL HUB beim Flughafen Leipzig. Mehr als 90 Prozent der beanstandeten Sendungen waren für Empfänger in anderen EU-Staaten und Drittstaaten bestimmt. Dabei trat China als Hauptversendungsland auf.
In zehn Fällen erfolgten in Abstimmung mit den Zollbehörden in den Empfängerländern kontrollierte Weiterleitungen, da diese Substanzen dort als Beweismittel in eigenen Ermittlungsverfahren Verwendung fanden.
Zölle und Eingangsabgaben
In diesem Deliktsbereich gab es 10 Ermittlungsverfahren. Nach dem Abschluss von Ermittlungen, die teilweise mehrere Jahre in Anspruch nahmen, konnten Steuern in Höhe von 2,2 Millionen Euro zwecks Nacherhebung festgesetzt werden.
Artenschutz
In diesem Deliktsbereich wurden 2017 8 Ermittlungsverfahren (2016: 7) eingeleitet. Diese Waren wurden vorrangig am Frachtflughafen Leipzig festgestellt und waren durchweg nicht für Empfänger in Deutschland bestimmt. Dabei handelte es sich vorrangig um 111 Erzeugnisse aus Python-Haut und 5 aus Elfenbein. Daneben wurden aber auch 1 Flusspferdzahn, 1 Nashorn-Horn und 14 Fechterschnecken sichergestellt.
Das Zollfahndungsamt Dresden – Daten und Fakten
Das Zollfahndungsamt Dresden ist eines von bundesweit acht Zollfahndungsämtern, die der Direktion VIII (Zollkriminalamt) der Generalzolldirektion nachgeordnet sind.
Das ZFA Dresden ist örtlich zuständig für:
- das Bundesland Sachsen
- das Bundesland Thüringen, ausgenommen den Landgerichtsbezirk Mühlhausen
- den Landgerichtsbezirk Halle in Sachsen-Anhalt
Das ZFA Dresden hat insgesamt rund 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in:
- Dresden (Hauptsitz)
- Görlitz
- Leipzig
- Erfurt
Die Aufgaben der Ermittlerinnen und Ermittler der Zollfahndung sind:
- die Verfolgung des international organisierten Zigarettenschmuggels
- die Verfolgung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität
- Fälle, in denen Mineralölsteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer und Schaumweinsteuer hinterzogen werden
- Fälle, in denen im Zuge der Einfuhr von Waren aus Drittländern Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und andere Einfuhrabgaben hinterzogen werden
Schwerpunktmäßig ermittelt die Zollfahndung bei schweren und organisiert begangenen vorgenannten Zollstraftaten.
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Quelle : Zoll.de
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