Zuständigkeitsverordnung Ordnungswidrigkeiten zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Marienburg Castle Hildesheim Germany  - Karahgo / Pixabay
Karahgo / Pixabay

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Änderungsverordnung der Zuständigkeitsverordnung Ordnungswidrigkeiten zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Der Vollzug von Ordnungswidrigkeitsverfahren obliegt in Niedersachsen grundsätzlich der kommunalen Ebene. Für die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWI) wird deshalb im Hinblick auf das KCanG vorgeschlagen, dass Verstöße gegen die §§ 2 bis 10 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) von den Kommunen zu ahnden sind. Bei der Art der Verstöße nach den genannten Paragrafen handelt es sich um Regelungen des Gesundheitsschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Prävention. Danach ist unter anderem der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie der öffentliche Konsum von Cannabis in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in Sportstätten sowie in deren Sichtweite verboten.

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erklärte, die Landesregierung werde beobachten, ob den Kommunen durch die Übertragung der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten beim Cannabiskonsum Mehrbelastungen entstünden. Philippi: „Es ist klar, dass die neuen Freiheiten beim Cannabis nur mit klaren Regeln funktionieren. Und wer sich an diese Regeln nicht hält, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Das gilt für andere Bereiche des Zusammenlebens ebenso. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Kommunen mit dem Thema Cannabisverstöße ebenso professionell umgehen werden wie mit anderen Ordnungswidrigkeiten.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@ms.niedersachsen.de.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!

S RAY PreSale Store