Berlin (ots)
Darf ein demokratischer und den Grundrechten verpflichteter Staat – in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland – Kommunikationsdaten seiner Bürger*innnen massenhaft und ohne Anlass, also ohne konkrete Hinweise auf eine Straftat, speichern lassen? Um darauf zurückgreifen zu können, so heißt es, falls es für Ermittlungen im Falle schwerer Straftaten notwendig ist? Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach abschlägig beschieden. Und wird dies nach der eindeutigen Einschätzung des Generalanwalts, dass die deutschen Speicherregelungen auch nach kleineren Veränderungen weiterhin rechtswidrig sind, höchstwahrscheinlich mit seinem Urteil in einigen Monaten erneut tun.
Spätestens dann sollte doch hoffentlich der Zeitpunkt erreicht sein, dass Sicherheitsbehörden und -politiker*innen, die sich bisher von nichts und niemandem vom Wunsch nach einer anlasslosen und massenhaften Datenspeicherung abbringen ließen, zur Vernunft kommen. Dass sie endlich die Rechtsprechung des EuGH akzeptieren – so wie es für einen demokratischen Staat und seine Institutionen eben selbstverständlich ist. Und dass Schluss ist mit dem Generalverdacht des Staates gegen seine Bürger*innen auf der einen und der Angst vor einem Überwachungsstaat auf der anderen Seite.
Und haben die vergangenen Jahre, in denen die nun erneut als rechtswidrig eingestuften Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt waren, gezeigt, dass die Sicherheitsbehörden auch mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Verbrechensbekämpfung in der Lage sind? Wenn es in diesem Bereich vor allem an etwas mangelt, dann ja wohl eher an Personal – zu verdanken auch dem neoliberalen Sparzwang der vergangenen Jahrzehnte.
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