Der 12-Euro-Mindestlohn kommt! Durch die einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmer:innen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben, besonders profitieren davon Frauen und Ostdeutsche.
Die Anhebung per Gesetz ist einmalig. Danach wird die von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innen besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden.
Zudem wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht und dynamisiert. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ist damit weiterhin möglich.
Darüber hinaus wird es eine spürbare Verbesserung bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während Arbeitgeber:innen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen.
Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dadurch wird der Anreiz für eine Tätigkeit oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragszahlungen, durch die das Risiko der Altersarmut reduziert wird.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und hat sich bewährt. Er hat nachweislich keine negativen Folgen für den Arbeitsmarkt oder das Preisniveau gehabt. Im Gegenteil: Ein höherer Mindestlohn ist ökonomisch sinnvoll, denn er stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die wirtschaftliche Erholung.
In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf erstmals beraten, beschlossen werden soll die Regelung Ende Mai.
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